15.12.2010, 12:35
Das ist insofern schützbar als das das ein Werbeslogan für eben diese Sportart ist, auf eine Müsliplackung könntest du das draufschreiben
Das geht in Deutschland genauso
MTV gehört die Wortmarke Musik ja nicht, ergo können die keinen abmahnen
Das geht in Deutschland genauso
MTV gehört die Wortmarke Musik ja nicht, ergo können die keinen abmahnen