08.06.2009, 21:46
(08.06.2009, 20:38)Kreschtaker schrieb: Gabu meinte das sicher hypothetisch. (hoffentlich ^^)
Der Besitz und die Praktizierung sind ja auch nich verboten, bloß die vervielfältigung von entsprechenden Medien !
die vervielfältigung nun auch nicht, aber der vertrieb, das bewerben, das öffentlich ausstellen und vorallem das zugänglich machen zu minderjährigen, die praktizierung wird erst illegal wenn man gegen das TierSchG verstößt. und das geht bei einvernehmlichem sex nicht
soviel verdient Vater Staat an Killerspielen nu auch nicht, soviele werden davon garnicht verkauft, ausser dieses unsägliche Counterstrike..