26.11.2007, 17:49
Gabu hat Recht. Offenbar ist Beihilfe zur Selbsttötung tatsächlich straffrei.
Nur dummerweise ist es immer eine dünne Linie zwischen dem und aktiver/passiver Sterbehilfe sowie unterlassener Hilfeleistung.
Außerdem muss man immer noch zwischen Selbstmord und Freitod entscheiden.
Nur dummerweise ist es immer eine dünne Linie zwischen dem und aktiver/passiver Sterbehilfe sowie unterlassener Hilfeleistung.
Außerdem muss man immer noch zwischen Selbstmord und Freitod entscheiden.