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Der Ultimative USK Diskussionsthread - Druckversion

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RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Marc - 28.06.2011

Mal ein Blick in die USA:

Zitat:Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden: Kalifornien darf den Verkauf von Videospielen mit brutalen Inhalten an Jugendliche nicht per Gesetz verbieten - sie fallen unter den Schutz der Meinungsfreiheit. Die Entscheidung ist eine Niederlage für Fans strikter Jugendschutzgesetze.
http://www.spiegel.de/netzwelt/games/0,1518,770902,00.html


RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Jan der Metzger - 28.06.2011

Hihihi


RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Paul - 29.06.2011

Endlich mal ein Land das sich auch tatsächlich an seine eigene Verfassung hält, anders als Deutschland. "Eine Zensur findet nicht statt" am Arsch. So langsam wird Amerika als Auswanderungsziel immer attraktiver, vor allem nachdem Australien mit dem ich bislang geliebäugelt habe seine Bürger in dieser Hinsicht ähnlich bevormundet wie es hierzulande getan wird.


RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Jens F. - 29.06.2011

In Australien ist es ja sogar noch viel schlimmer - da gibt es Regeln (vor allem in Sachen Alkoholgenuss), bei denen selbst deutsche Behörden den Kopf schütteln würden:-D

Andererseits hat die USA auch einige Nachteile durch die vielen Freiheiten... Waffen, wenig soziale Sicherung...

Außerdem ist eine gewaltsteigernde Wirkung in gewissem Maße durch "gewaltverherrlichende" Medien ja nunmal nachgewiesen, wenn auch nur in geringem Maße. Ich finde es nicht so schlimm, wenn man dies Jugendlichen bis zu einem gewissen Grad verbietet.


RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Marc - 29.06.2011

(29.06.2011, 09:32)Jens F. schrieb:  Ich finde es nicht so schlimm, wenn man dies Jugendlichen bis zu einem gewissen Grad verbietet.

Völlig korrekt.
Aber Erwachsene sollte man nun nicht mehr bevormunden müssen...


RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Paul - 29.06.2011

Das Problem ist dass das eine einen Ripple-Effect auf das andere generiert. Außerdem gibt es einen signifikanten Unterschied zwischen "Verkaufsverbot an Minderjährige" und "Verkaufsverbot". Und ich persönlich würde sogar damit leben können, gar keine Altersbeschränkung zu verwenden, wenn das den Staat von einer Bevormundschaft seiner Bürger abhalten würde. (Und ja, ich weiß dass das eine Utopie ist.) Der einzige der zu entscheiden hat was ich kaufe und was nicht bin ich selber und kein Sesselfurzer im Anzug, ob er jetzt beim Staat angestellt ist oder zu einer Firma gehört die bestimmte Produkte aus Firmeninteressen nicht anbieten.

Einer meiner am Meisten geschätzten Journalisten der Videospielindustrie, Adam Sessler, hat sich zu dem Thema geäußert:
http://www.g4tv.com/videos/53929/sesslers-soapbox-games-are-protected-speech
http://www.g4tv.com/videos/53960/sesslers-soapbox-why-the-supreme-courts-ruling-matters


RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Core2TOM - 31.07.2011

Zitat:[Indizierungen in diesem Monat

[...] Liste A (einfach "nur" jugendgefährdend) und Liste B (Beschlagnahmung droht bzw. schon erfolgt)

Liste A
- 50 Cent: Blood on the Sand (PS3, EU-Version)
- Medal of Honor (Limited Edition, PS3, EU-Version)
- Rogue Warrior (Xbox360, EU-Version)

Liste B
- Call of Duty: Modern Warfare 2 (PS3, EU-Version)
- X-Men: Origins (Uncaged Edition, PS3 & PC, EU-Version)

Beschlagnahmt und somit in Deutschland nicht mehr verkehrsfähig ist überdies Silent Hill: Homecoming in der EU-Variante für PS3.

Quelle: http://xbox-newz.de/portal/aktuelles/bpjm-indizierungen-in-diesem-monat-34594.html

xmen origins wolverine auf liste b? naja war eigentlich nur ne frage der zeit^^ trotzdem verdammt geiles spiel! aber nur ps3 und pc version? die 360 fassung ist nicht betroffen? hä?^^ Spinner


RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Gabumon - 31.07.2011

Ist ganz einfach zu erklären

Für PC und PS3 Version lag ein Indizierungsantrag vor, für die Xbox 360 Version nicht ... Die BPJM kann dann nicht einfach hingegen und sagen "Das Testen wir auch" Das darf sie nämlich nicht. Es gibt zwar die Inhaltsgleichheit, aber ich glaube dass war so das dann das Medium auf der gleichen Plattform erschienen sein muss. Und das sind verschiedene COmputersysteme nicht, daher werden auch immer mehrere versionen bei der Indizierung aufgeführt. Die BPJM (damals noch S) hat ja auch alle Doom versionen einzelnd indiziert (ausser GBA Version)

Du hast dich übrigens gerade Strafbar gemacht mit deiner Wertung zum Spiel, dass ist Werbung Ugly Selbst wenn du gesagt hättest "Das Spiel ist der letzte Dreck" wär das Werbung, klingt seltsam, ist aber so

So eine Liste B indizierung freut mich immer, besonders für ActivisionBlizzard SPiele D

Aber warum man Silent Hill: Homecomming beschlagnahmt hat ... Naja Staatsanwaltschaften muss man nicht wirklich verstehen


RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Marvin - 31.07.2011

Wenn bayern usk whatever^^ die liste rausgibt kann sie doch jeder sehen und da machen die auch werbung Spinner


RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Gabumon - 31.07.2011

Die Liste bekommst du nicht so einfach

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