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Der Ultimative USK Diskussionsthread - Druckversion

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RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Paul - 31.07.2011

(31.07.2011, 10:02)Gabumon schrieb:  Du hast dich übrigens gerade Strafbar gemacht mit deiner Wertung zum Spiel, dass ist Werbung Ugly Selbst wenn du gesagt hättest "Das Spiel ist der letzte Dreck" wär das Werbung, klingt seltsam, ist aber so

Auch wenn er sich auf die nicht indizierte Xbox Version bezieht?


RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Gabumon - 31.07.2011

Dann muss er das Eindeutig Kennzeichnen, die Magazine es machen, die schrieben ja dann z.b. "Half Life (dt.)"


RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Core2TOM - 01.08.2011

also dürfte ich sagen "XMen Origins Wolverine" (Xbox 360) und *zensiert* (PS3) sind ein und das selbe spiel, aber ich darf die ps3 fassung nicht beim namen nennen D total bescheuert^^


RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Marc - 01.08.2011

Naja, man muss hier schon zwischen (kommerzieller) Werbung und privat geäußertem Spieletitel unterscheiden... Rolleyes


RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Terminator2206 - 01.08.2011

Hier mal eine kleine und wie ich finde verständlich Erklärung zu Indizierung und Beschlagnahmung.

Die Aktuellen Indizierungen/ Beschlagnahmen kann man jeden Monat auf Schnittberichte.com ansehen.


RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Gabumon - 01.08.2011

immer lustig zu sehen das sich auch auf seiten wie Schnittberichte leute tummeln, die nicht wissen wer indiziert, wer nicht, was eine Indizierung ist...

Private oder Kommerzielle Werbung wird hier nicht unterschieden, dass einzige ist das Private "Werbung" nicht verfolgt wird, weil naja überlastung und so. Aber wenn du die Aussage "Indiziertes Spiel XY ist geil" auf einer Kommerziellen Seite tätigst könnte der Seitenbetreiber haften


RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Marc - 01.08.2011

Darauf würde ich es ankommen lassen...


RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Terminator2206 - 01.08.2011

Nur falls du mich damir meinst ich weis schon ziemlich genau wer was macht und wie eine Indizierung/Beschlagnahmung zustande kommt. Zwinker Ich wollte nur auf die Aussage mit der Werbng und der BPjM Liste antworten.

USK-Freigabe mit Altersbeschränkung oder nicht Freigabe. Bei nicht Freigabe weiterleitung an die BPjM.
BPjM-Indizierung wenn keine Freigabe und Inhalt fragwürdig ( oder wie bei GoW3 kein Indizierungsgrund festgestellt und zurück an die USK die dann eine Freigabe erteilen muß(??) ).
Gericht-Beschlagnahmung bei verstössen gegen geltendes Recht ( z.B.: §131 Gewaltdarstellung ).



RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Gabumon - 01.08.2011

Kann man wohl auch, erstmal dürte da kein öffentliches Interesse vorliegen, zweitens ist der Straftatbestand viel zu gering...

ABer es gab auch mal eine Zeit als Staatsanwaltschaften ganze Magazinauflagen beschlagnahmt haben, wegen ein paar blanken brüsten, PC Joker war das damals...


RE: Der Ultimative USK Diskussionsthread - Paul - 01.08.2011

Ich weiß nur dass sie bei GameOne penibel darauf achten, indizierte Spiele entweder nicht zu nennen (die Namen werden dann z.B. mit Akronymen umschrieben) oder sie erwähnen das Spiel, aber lassen eben auch jedes Kommentar zum Gameplay weg... irgendwo muss das wohl schon problematisch genug sein.