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Der BANN - Thread
#81

Wie zum teufel willst du Bilder patentieren? Denk mal nach BEVOR du einfach schreibst.
Auf's BGB kann sich auch jeder Depp ohne quelle beziehen.

Ich zitiere hiermit mal die offiziellen "Terms of Use" aus bungie.net;
Zitat:- Publish, post, upload, distribute or disseminate any inappropriate, profane, defamatory, infringing, obscene, indecent or unlawful topic, name, material or information.

- Upload files that contain software or other material protected by intellectual property laws (or by rights of privacy of publicity) unless you own or control the rights thereto or have received all necessary consents.

- Upload files that contain viruses, corrupted files, or any other similar software or programs that may damage the operation of another's computer.
Ich kann da NIRGENDS was davon lesen, dass es verboten sei, die Contents anderer User zu uppen, solange diese keine Copyrights daran besitzen.
Und an nem Halo 3 Screenshot besitzt höchstens Microsoft die Rechte. Die erlauben dir lediglich, den zu benutzen, punkt.

I used to be Commander Shepard but then I took an ending to the knee.
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#82

(14.09.2009, 20:43)MJOLNIR 45 ACP schrieb:  Lies das BGB das is nämlich meine Quelle

Gut, dass ich mich mit dem BGB recht gut auskenne und morgen früh gleich nachgucken kann, also gib mir mal den § plz.
Wenn man etwas öffentlich ausstellt um dieses zu TEILEN (=Sharing) und dabei in voller Kenntnis ist, dass das jeweilige Objekt heruntergeladen, verändert und bei der jeweiligen Person wieder in dessen Sharing eingestellt werden kann, dann ist es eher eindeutig dass man einen an der Waffel hat, wenn man deswegen jemanden "anzeigt".

Und sry, aber du widersprichst dir im eigenen Post. Wenn keiner ein Patent, was im Übrigen sowieso eher ein Urheberrecht ist, auf den Screen hat, dann kann man auch keinen bestrafen Ugly
Und wenn wir es genau nehmen, dann ist der Screenshot ein Bestandteil des Spiels und damit rechtlich Eigentum von Bungie und nicht des jeweiligen Machers.
Ansonsten wäre z.B. ein Kameramann bei einem TV-Sender auch Eigentümer des jeweiligen Films den er dreht/gedreht hat.

Hier kann ein kurzer Text eingetragen werden, der an jeden Beitrag angehängt wird.
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#83

Der Kameramann wäre dann Eigentümer des Films wenn er einen nicht urheberrechtlich geschützten Film überarbeiten würde dann wäre er Eigentümer des überarbeiteten Films.
Außerdem kann Microsoft bannen wen sie wollen der kann auch überhaupt nichts gemacht haben was eigendlich das Thread thema WAR.
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#84

Ich will den BGB § nichts anderes~

Hier kann ein kurzer Text eingetragen werden, der an jeden Beitrag angehängt wird.
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#85

(14.09.2009, 20:57)Brutetal schrieb:  Ich zitiere hiermit mal die offiziellen "Terms of Use" aus bungie.net;
Zitat:- Publish, post, upload, distribute or disseminate any inappropriate, profane, defamatory, infringing, obscene, indecent or unlawful topic, name, material or information.

- Upload files that contain software or other material protected by intellectual property laws (or by rights of privacy of publicity) unless you own or control the rights thereto or have received all necessary consents.

- Upload files that contain viruses, corrupted files, or any other similar software or programs that may damage the operation of another's computer.
Ich kann da NIRGENDS was davon lesen, dass es verboten sei, die Contents anderer User zu uppen, solange diese keine Copyrights daran besitzen.
Und an nem Halo 3 Screenshot besitzt höchstens Microsoft die Rechte. Die erlauben dir lediglich, den zu benutzen, punkt.

...außerdem steht der "Urheber", wenn ihr das so haben wollt, noch rechts bei "Details" des Bildes/des Videos/der erstellten Map etc. Da steht direkt auch noch der Username, welcher das Bild gemacht hat, mit drunter. Von daher kann das, wenn man das wirklich engstirnig betrachtet, keine urheberrechtsverletzung sein, weil das Bild nicht als das eigenen ausgegeben werden kann, wenn der Name des Users noch drunter steht. Nuts

@MJOLNIR 45 ACP: Bitte beherzige die Forenregeln!

Erst denken, dann posten.

Außerdem:

Zitat:Laut Gesetz schon wenn man ein medium(Halo 3) nimmt und mit diesem medium etwas neues schaffst(Bilder, Videos, oder anderes Zeug in deinem Sharing) dann gehört es dir.
Deshalb ist es streng genommen Diebstahl wenn du einen Inhalt eines anderen nimmst und ohne dessen einverständnis in dein Sharig einfügst weil das Sharing ausschließlich für eigen erstellte Inhalte vorbehalten ist.

Schwachsinn!
Du interpretierst den §950 BGB komplett falsch. Ich zitiere einfach mal.


Zitat:§ 950 BGB
Verarbeitung

(1) Wer durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe eine neue bewegliche Sache herstellt, erwirbt das Eigentum an der neuen Sache, sofern nicht der Wert der Verarbeitung oder der Umbildung erheblich geringer ist als der Wert des Stoffes. Als Verarbeitung gilt auch das Schreiben, Zeichnen, Malen, Drucken, Gravieren oder eine ähnliche Bearbeitung der Oberfläche.

(2) Mit dem Erwerb des Eigentums an der neuen Sache erlöschen die an dem Stoffe bestehenden Rechte.

Ich frage mich, wo ein PIC, welches NUR digital existiert, eine bewegliche Sache darstellt. Außerdem ist mit "bearbeitung" eine Bearbeitung eines Materials gemeint. Also nicht das Erstellen eines Bildes/Videos. Zudem stimmt man der Weiterverbreitung von Bildern und Videos zu, wenn man diese in sein Sharing hochläd. Jeder Idiot weiß, dass man hochgeladenen Inhalte aus dem Sharing kopieren, weiterversenden, downloaden und neu hochladen kann. Zudem verausgabt man das Bild/das Video nicht als das Eigene, da, wie oben schon gesagt, derjeige mit Namen unter dem Pic verewigt bleibt! Der Username bleibt ewig unter dem hochgeladenen Bild bestehen. Man oh man... Wenn man schon interpretiert und zitiert, dann bitte richtig

€dit²: @Nightman: Er meint 100%ig den 950'er. Und den hab ich soeben schonmal kommentiert. Zwinker

...jetzt traut sich wohl keiner mehr was zu sagen? Wow
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Letzter Beitrag von Flo
10.09.2010, 18:20

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