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Das liegt halt daran das Gamestop schon das ganze Gebiet abdekt. Bis auf Pegi(halt nur bei Vorbestellern).
Aber so ein kleiner Laden in dem sich die Eltern beraten lassen können wäre auf jeden Fall ne Idee.
Ich hab jetzt nicht alle Kommentare gelesen aber Senfe hier trozdem ab.
Du kannst ein Konzept erstellen, damit zur IHK gehen (oder wie das bei euch heißt wo du herkommst). Wenn die das absegnen kannst du zur Bank gehen und einen Kredit anfordern.
Und spiele kannst du dir quasi auf Provision zu schicken lassen. Soll heißen du bezahlst sie erst wenn du sie verkauft hast. Dann hast du schonmal einen Kostenpunkt weniger.
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Von den Banken nen Kredit? Keine Chance, schon garnicht für sowas..
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Hey ^^mal vom Kinder-Shop abgewandt, hier eine neue Frage ans Forum: wen ich einen "normalen" Game-Shop eröffnen würde, wie würde es rechtlich mit indizierten Spielen wie Gears of War aussehen? Darf ich z.B. dieses Spiel öffentlich sichtbar in meine Produktliste aufnehmen, oder dürfen nur registrierte User solche Spiele einsehen? Darf ich solche Games vielleicht für jeden sichtbar machen, aber nur für User mit Altersnachweis verkaufen?
Gears of War 4- 11 Oktober 2016
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(29.01.2011, 04:18)TheShadows666 schrieb: Darf ich z.B. dieses Spiel öffentlich sichtbar in meine Produktliste aufnehmen,
Nein darfst du nicht
Das wär Werbung, das Spiel darfst du nur auf NACHFRAGE verkaufen..
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Ja, so ist es. Darfst du nur nach Altersprüfung sichtbar machen...
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Ja aber z.B.Spielegrotte hats doch auch so geregelt, dass man die Spiele direkt nach dem registrieren sehen kann? Oder ich liege gerade falsch, da ich ja schon einen Altersnachweis abgegeben habe.
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(29.01.2011, 13:29)TheShadows666 schrieb: Ja aber z.B.Spielegrotte hats doch auch so geregelt, dass man die Spiele direkt nach dem registrieren sehen kann? Oder ich liege gerade falsch, da ich ja schon einen Altersnachweis abgegeben habe.
nur nach altersnachweis, und selbst das ist eigentlich schon wieder grauzone
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Naja, die verschicken das auch mit Ausweis nur eigenhändig. Von daher ist das schon ok...
Mit Papas Ausweis kann man es also nur sehen, mehr aber auch nicht.
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Ja, aber ein Staatsanwalt könnte wenn er wollte, aber naja soooo weit denken die wohl nicht, das ist ja dann ungefähr so als wenn sich ein 17 jähriger in die erwachsenenvideothek schleicht
Ich mein dem würde dann ja auch eine straftat zu grunde liegen, sich mit einem anderen Ausweis ausgegen ist Urkundenfälschung