31.03.2017, 08:32
(29.03.2017, 09:09)Paul schrieb: Dann sollen sie die Dinger aber auch nicht im Laden anbieten. Wenn man ein Spiel physisch vertreibt, aber nicht das komplette Produkt ausliefert sondern nur einen Bruchteil davon fällt das unter willentliche Täuschung der Kunden, und ich frag mich warum da noch niemand dagegen geklagt hat.
Wahrscheinlich steht irgendwo im Kleingedruckten "Internetverbindung notwendig" oder so...
@boogiboss: Keine Ahnung. Ich denke aber mal ohne Download startet das Spiel erst gar nicht.