01.08.2011, 10:04
Nur falls du mich damir meinst ich weis schon ziemlich genau wer was macht und wie eine Indizierung/Beschlagnahmung zustande kommt. Ich wollte nur auf die Aussage mit der Werbng und der BPjM Liste antworten.
USK-Freigabe mit Altersbeschränkung oder nicht Freigabe. Bei nicht Freigabe weiterleitung an die BPjM.
BPjM-Indizierung wenn keine Freigabe und Inhalt fragwürdig ( oder wie bei GoW3 kein Indizierungsgrund festgestellt und zurück an die USK die dann eine Freigabe erteilen muß(??) ).
Gericht-Beschlagnahmung bei verstössen gegen geltendes Recht ( z.B.: §131 Gewaltdarstellung ).
USK-Freigabe mit Altersbeschränkung oder nicht Freigabe. Bei nicht Freigabe weiterleitung an die BPjM.
BPjM-Indizierung wenn keine Freigabe und Inhalt fragwürdig ( oder wie bei GoW3 kein Indizierungsgrund festgestellt und zurück an die USK die dann eine Freigabe erteilen muß(??) ).
Gericht-Beschlagnahmung bei verstössen gegen geltendes Recht ( z.B.: §131 Gewaltdarstellung ).