18.05.2013, 16:50
Zitat:Die DSL-Drosselung in den Verträgen der Deutschen Telekom hat Aktivitäten des Bundeskartellamts ausgelöst. Kartellamtschef Andreas Mundt sagte der Nachrichtenagentur Reuters: "Wir schauen uns den Sachverhalt genauer an." Geprüft wird, ob die Telekom "konzerneigene Angebote wie Entertain gegenüber konkurrierenden Angeboten anderer Anbieter bevorzugt", was eine unzulässige Diskriminierung darstellen könne.
[...] Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Netzbetreiber abgemahnt und will gegen die neuen Vertragsbedingungen klagen.
"Die verbleibende Übertragungsrate von 384 KBit/s macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich. Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von E-Mails oder Dateien auf eine harte Geduldsprobe gestellt wird, sind manche Onlinedienste praktisch nicht mehr nutzbar. So dürfte ein unterbrechungsfreies Anschauen von Internetvideos regelmäßig scheitern und auch das Musikhören oder Telefonieren via Internet nicht mehr ohne Qualitätseinbußen möglich sein. Greifen wie üblich mehrere Anwendungen des Endgeräts gleichzeitig auf das Internet zu oder nutzen gar mehrere Endgeräte gleichzeitig den Internetanschluss, droht die Verbindung an der Drosselung zu ersticken."
Quellen:
http://www.golem.de/news/dsl-drosselung-...99273.html
http://www.golem.de/news/flatrate-verbra...99106.html