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Der BANN - Thread
#85

(14.09.2009, 20:57)Brutetal schrieb:  Ich zitiere hiermit mal die offiziellen "Terms of Use" aus bungie.net;
Zitat:- Publish, post, upload, distribute or disseminate any inappropriate, profane, defamatory, infringing, obscene, indecent or unlawful topic, name, material or information.

- Upload files that contain software or other material protected by intellectual property laws (or by rights of privacy of publicity) unless you own or control the rights thereto or have received all necessary consents.

- Upload files that contain viruses, corrupted files, or any other similar software or programs that may damage the operation of another's computer.
Ich kann da NIRGENDS was davon lesen, dass es verboten sei, die Contents anderer User zu uppen, solange diese keine Copyrights daran besitzen.
Und an nem Halo 3 Screenshot besitzt höchstens Microsoft die Rechte. Die erlauben dir lediglich, den zu benutzen, punkt.

...außerdem steht der "Urheber", wenn ihr das so haben wollt, noch rechts bei "Details" des Bildes/des Videos/der erstellten Map etc. Da steht direkt auch noch der Username, welcher das Bild gemacht hat, mit drunter. Von daher kann das, wenn man das wirklich engstirnig betrachtet, keine urheberrechtsverletzung sein, weil das Bild nicht als das eigenen ausgegeben werden kann, wenn der Name des Users noch drunter steht. Nuts

@MJOLNIR 45 ACP: Bitte beherzige die Forenregeln!

Erst denken, dann posten.

Außerdem:

Zitat:Laut Gesetz schon wenn man ein medium(Halo 3) nimmt und mit diesem medium etwas neues schaffst(Bilder, Videos, oder anderes Zeug in deinem Sharing) dann gehört es dir.
Deshalb ist es streng genommen Diebstahl wenn du einen Inhalt eines anderen nimmst und ohne dessen einverständnis in dein Sharig einfügst weil das Sharing ausschließlich für eigen erstellte Inhalte vorbehalten ist.

Schwachsinn!
Du interpretierst den §950 BGB komplett falsch. Ich zitiere einfach mal.


Zitat:§ 950 BGB
Verarbeitung

(1) Wer durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe eine neue bewegliche Sache herstellt, erwirbt das Eigentum an der neuen Sache, sofern nicht der Wert der Verarbeitung oder der Umbildung erheblich geringer ist als der Wert des Stoffes. Als Verarbeitung gilt auch das Schreiben, Zeichnen, Malen, Drucken, Gravieren oder eine ähnliche Bearbeitung der Oberfläche.

(2) Mit dem Erwerb des Eigentums an der neuen Sache erlöschen die an dem Stoffe bestehenden Rechte.

Ich frage mich, wo ein PIC, welches NUR digital existiert, eine bewegliche Sache darstellt. Außerdem ist mit "bearbeitung" eine Bearbeitung eines Materials gemeint. Also nicht das Erstellen eines Bildes/Videos. Zudem stimmt man der Weiterverbreitung von Bildern und Videos zu, wenn man diese in sein Sharing hochläd. Jeder Idiot weiß, dass man hochgeladenen Inhalte aus dem Sharing kopieren, weiterversenden, downloaden und neu hochladen kann. Zudem verausgabt man das Bild/das Video nicht als das Eigene, da, wie oben schon gesagt, derjeige mit Namen unter dem Pic verewigt bleibt! Der Username bleibt ewig unter dem hochgeladenen Bild bestehen. Man oh man... Wenn man schon interpretiert und zitiert, dann bitte richtig

€dit²: @Nightman: Er meint 100%ig den 950'er. Und den hab ich soeben schonmal kommentiert. Zwinker

...jetzt traut sich wohl keiner mehr was zu sagen? Wow
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Der BANN - Thread - von tachion77 - 27.09.2008, 15:55

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Letzter Beitrag von Flo
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