14.09.2009, 20:59
(14.09.2009, 20:43)MJOLNIR 45 ACP schrieb: Lies das BGB das is nämlich meine Quelle
Gut, dass ich mich mit dem BGB recht gut auskenne und morgen früh gleich nachgucken kann, also gib mir mal den § plz.
Wenn man etwas öffentlich ausstellt um dieses zu TEILEN (=Sharing) und dabei in voller Kenntnis ist, dass das jeweilige Objekt heruntergeladen, verändert und bei der jeweiligen Person wieder in dessen Sharing eingestellt werden kann, dann ist es eher eindeutig dass man einen an der Waffel hat, wenn man deswegen jemanden "anzeigt".
Und sry, aber du widersprichst dir im eigenen Post. Wenn keiner ein Patent, was im Übrigen sowieso eher ein Urheberrecht ist, auf den Screen hat, dann kann man auch keinen bestrafen

Und wenn wir es genau nehmen, dann ist der Screenshot ein Bestandteil des Spiels und damit rechtlich Eigentum von Bungie und nicht des jeweiligen Machers.
Ansonsten wäre z.B. ein Kameramann bei einem TV-Sender auch Eigentümer des jeweiligen Films den er dreht/gedreht hat.
Hier kann ein kurzer Text eingetragen werden, der an jeden Beitrag angehängt wird.






