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#6

das nennt man U(ntersuchungshaft) und das gibts in Deutschland ebenso..

da bisher keine konkreten beweise vorliegen ist die untersuchungshaft natürlich zu beenden..

und wer eine 13 jährige angräbt ist sowieso selbst schuld meiner meinung nach

und da die straftat in der Türkei stattfand ist natürlich auch ein Türkisches gericht zuständig.. Rolleyes Wenn hier nen Türke wen ermordet wird der ja auch hier verurteilt und nicht in der Türkei..
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Marco - von sniper @ pro - 15.12.2007, 15:42

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