02.01.2008, 22:23
Zitat:Original von Gabumon
auf dem eigenen privatgrundstück kannst du das machen, allerdings wird die Polizei da so einige fragen haben wenn dir da was passiert.. so von wegen aufsichtspflicht der eltern und so
Risus ist 18 ...

Wir haben nie davon gesprochen, das man es auf Privatgelände/grundstück darf.
In meinen Post hab ich das schon erwähnt..aber gut, ich hätte wetten können, das du ein Antiparkourler bist, umso mehr freut es mich, das du dich in unsere fröhliche Zweierrunde hier eingeklinkt hast Gabumon.

Ich mein, wir beide sind selten einer Meinung, aber eines muss man dir lassen, du hällst das Forum am Leben.


Zitat:es ist eben nicht legal einfach auf öffentlichen gebäuden rumzuturnen.. auch das ist Hausfriedensbruch
Ähm? Dann dürfte man noch nichtmal abends auf Kirchenplätzen, oder Parkanlagen sitzen...das ist ja auch mehr oder weniger öffentlicher Grundbesitz.
Solange man keine Sachbeschädigung begeht, würde niemals ein Polizist einen ansprechen, geschweigedenn mitnehmen und einsperren!

Außerdem müssten die erst einmal einen kriegen, aber das würde jetzt wieder andere Sichtweiten öffnen...

FTS
Fuck The System
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