Killerspielverbot in Deutschland?! -
Paul - 09.12.2008
Back to Topic. Weiteres Off-Topic-Bashen wird nicht geduldet.
@Gabu: Du bist grad haarscharf am Bann vorbeigeschlittert, bedank dich bei Ata der mir gut zugeredet hat.
Ähnliches gilt für die anderen. Auch unterschwellige Beleidigungen sind immer noch Beleidigungen.
Killerspielverbot in Deutschland?! -
Sir James Fish Killer - 10.12.2008
Bevor ich Herr Atlantis Beitrag gelesen habe, wollt ich schon schreiben, ob die Forenregeln für Gabumon überhaupt gelten.
Wenn man etwas produziert, sich die Rechte daran sichert und anderen Firmen erlaubt! das zu verkaufen, und dann kommt einer und zieht sichs einfach...ja das ist natürlich kein Verbrechen.
Die grossen Firmen sind nur nicht Pleite, weil die NOCH grosse Gewinne machen.
Aber schön dass man mit P2P keinem schadet. Jedenfalls in Gabumons Welt. Und im Endeffekt triffts doch eh uns wenn keiner mehr genug Geld hat um Vernünftige Produktionen zu machen oder wenn die Händler alle schliessen müssen, weils eh alles im Inet gibt.
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Gabumon - 10.12.2008
Zitat:§ 131
Gewaltdarstellung.(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
der Fette abschnitt ist interessant, der sagt einerseits das beziehung verboten ist, aber sagt auch das das verbot nur für die Nummern 1 bis 3 gilt, technisch gesehen ist der bezug für private zwecke also legal, allerdings wird der zoll wenn er sowas findet erstmal das zeug beschlagnahmen und dann müsste man vor gericht gehen, und da muss man nachweisen das man das zeug für sich privat besorgt hat
für die anderen 2 dinge womit Spiele beschlagnahmt werden könnten gilt das aber nicht, das wär harte Pornographie (tiere und so) oder Nationalsozalistische propaganda und symbolik... ersteres kam genau 1x vor, anderes eher selten, meistens ist das echt nazischmuddelkram, sieht man mal von den aktuell beschlagnahmten Mortyr und Commandos ab
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chriz - 10.12.2008
Willst du deinem Namen hier irgendwie gerecht werden?
@Gabu: Find gut dass du mal den Paragraphen hier reingestellt hast.
Er sagt, dass Bezug nur verboten ist, wenn man die Ware anderen anbietet oder zugänglich macht.
Privatnutzung ist erlaubt. allerdings stellt es eine Schwierigkeit dar, dies nachzuweisen. Ich glaube aber nicht, dass der Zoll wegen einem Spiel rummuckt. Wenn man allerdings nen lastwagen voller indizierter Spiele über die Grenze bringen will, könnte der Zoll schon was dagegen haben.
Websites, die aus Deutschland kommen und den Handel mit ausländischer, indizierter Ware anbieten sind nach Absatz (2) illegal.
Absatz (3) sagt, dass man zu bildungszwecken solche Dinge einführen darf. [Das kann ja jeder behaupten], vorallem für Presse und Medien wird das Spiel da leicht gemacht.
Über Absatz 4 musste ich ein bisschen lachen.
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das blumenwasser - 10.12.2008
... kann es sein, dass diese ganzen Paragraphen sich selbst widersprechen ... ? bis jetzt habe ich nichts sinnvolles da rauslesen können ..
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chriz - 10.12.2008
Sry Sam, aber die sind alle korrekt.
Nur Deutsch sind sie nicht wirklich

da muss man sich durcharbeiten.
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Gabumon - 10.12.2008
Zitat:Original von chriz
Willst du deinem Namen hier irgendwie gerecht werden? 
@Gabu: Find gut dass du mal den Paragraphen hier reingestellt hast.
Er sagt, dass Bezug nur verboten ist, wenn man die Ware anderen anbietet oder zugänglich macht.
Privatnutzung ist erlaubt. allerdings stellt es eine Schwierigkeit dar, dies nachzuweisen. Ich glaube aber nicht, dass der Zoll wegen einem Spiel rummuckt. Wenn man allerdings nen lastwagen voller indizierter Spiele über die Grenze bringen will, könnte der Zoll schon was dagegen haben.
Websites, die aus Deutschland kommen und den Handel mit ausländischer, indizierter Ware anbieten sind nach Absatz (2) illegal.
Absatz (3) sagt, dass man zu bildungszwecken solche Dinge einführen darf. [Das kann ja jeder behaupten], vorallem für Presse und Medien wird das Spiel da leicht gemacht.
Über Absatz 4 musste ich ein bisschen lachen.
indiziertes material kann ich lastwagenweise über die grenze bringen, gibt dann höchstens probleme mit der steuerfahndung, es geht hier NICHT um indiziertes material, das ist problemlos zugänglich
aber manchmal frag ich mich echt wie dumm eine redaktion sein kann um solche scheisse zu verbreiten
http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/musik/2008/12/10/scorpions/skandal-wegen-virgin-killer-plattencover.html
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Zaborg - 10.12.2008
Vorallem weil sich eine EINZELPERSON beklagt hat.
Die tun fast so,als wenn das Mädchen quasi dazu gezwungen wurde nackt zu posieren =_=
Aber so ist das eben...wenn einer Hand voll Leuten etwas nicht nach ihrer Weltanschauung passt,wird es hierzulande gleich verboten. 
Weihnachten fällt für solche Fachidioten aus~desu!
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Gabumon - 10.12.2008
vorallem ist das 30 Jahre her, das Cover wurd ja später geändert, die erstauflage ist heute gesucht..
aber die BPJM MUSS! auf antrag handeln, ich glaub aber das die die indizierung ablehnen, wär aber nicht die erste Band wo das passiert
Die Ärzte haben nen indiziertes Cover, die Ab 18
das US Cover der Heavy Petting Zoo von NoFX ist beschlagnahmt
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Zaborg - 10.12.2008
Dann kann ich die Beschwerde nicht nachvollziehen und denke/hoffe,dass diese Klage abgewiesen wird...wäre jämmerlich wenn dem nicht so wäre~desu