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Call of Duty: Black Ops Reihe - Druckversion

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RE: Call of Duty: Black Ops - Luzifer1349 - 20.11.2010

Jawoll geil man


RE: Call of Duty: Black Ops - Marc - 24.11.2010

Spät, aber immerhin...

Unser Test ist online: http://www.xboxaktuell.de/reviews,id470,0,call_duty_black_ops.html


RE: Call of Duty: Black Ops - Gabumon - 24.11.2010

und die Deutschsprachige PEGI wurde Indiziert

find ich persönlich sehr gut, leider kann man die Deutsche ja nicht mehr indizieren..


RE: Call of Duty: Black Ops - Mr. Crime - 24.11.2010

was findest du daran sehr gut du vogel?


RE: Call of Duty: Black Ops - Gabumon - 24.11.2010

weil man spiele mit völlig übertriebenem (unsinnigen(!!)) gewaltgrad nicht öffentlich ins regal stellen muss..


RE: Call of Duty: Black Ops - Mr. Crime - 24.11.2010

OMG, spielst du dann USK Spiele die für 12 Jährige geeignet sind?



RE: Call of Duty: Black Ops - Gabumon - 24.11.2010

sicher tu ich das

und was hat das hiermit zu tun? Ich kann die Österreichische PEGI auch kaufen.. nur darf sie halt nicht offen im laden rumstehen.. und das ist schonmal gut


RE: Call of Duty: Black Ops - Luzifer1349 - 24.11.2010

Es steht ja auch ein verkaufsverbot an Minderjährige. Warum dann also noch extra schneiden, indizieren und verbieten? Sollen doch die ganzen Verkäufer und Geschäfte verklagt werden. Da ist eh mehr Geld zu holen.


RE: Call of Duty: Black Ops - Gabumon - 24.11.2010

eine indizierung ist KEIN verbot..

Das spiel kann ich weiter auf nachfrage an volljährige verkaufen..


RE: Call of Duty: Black Ops - Stormi - 24.11.2010

Noch ist es nicht verboten. Aber die Indizierung ist schon mal der Schritt dazu. Dieses betrieft nur die AT-Version, die UK-Version bekommt man ohne Probleme.

Hier ist noch eine Erklärung zur Indizierung:
"Folge der Indizierung ist, dass diese Version (und inhaltsgleiche - also auch PC und PS3) in Deutschland nicht mehr beworben und öffentlich und für Minderjährige zugänglich ausgestellt werden dürfen. Das Perfide an der expliziten Indizierung auf Liste B ist aber, dass sich deutsche Händler unter Umständen auch strafbar machen, wenn Sie den Titel an Erwachsene verkaufen, obwohl sie die sonst geltenden Beschränkungen einer Indizierung beachten. Durch die ausgesprochene Vermutung der BpJM einer strafrechtlichen Relevanz, dürfte es für deutsche Händler u.U. schwerer sein bei einer tatsächlichen Beschlagnahme des Spieles, eine Verurteilung wegen der Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien zu vermeiden."