RE: Welt, Politik und Diskussionen -
Gabumon - 24.01.2010
§ 102 StPO
§ 81a StPO
das hätte man mit 20 sekunden Bing oder Google auch finden können
RE: Welt, Politik und Diskussionen -
Gagazet - 24.01.2010
In beiden Auszügen steht kein einziges Wort über Augen oder Retina.
Außerdem bringt der, der die These bringt den Beleg und schreit nicht "GUCK DOCH SELBER NACH!"
RE: Welt, Politik und Diskussionen -
Gabumon - 24.01.2010
wie zum teufel kommst du jetzt auf augen? Das rektum ist dein hintern, die retina sitzt in deinen augen
also in der Retina drogen verstecken, aua..
RE: Welt, Politik und Diskussionen -
Brutetal - 24.01.2010
(24.01.2010, 17:32)Gabumon schrieb: § 102 StPO
§ 81a StPO
das hätte man mit 20 sekunden Bing oder Google auch finden können
Wie soll ich nen Paragraphen finden den ich nicht kenne?

Zudem lese ich da nix von wegen, dass das vor Flugreisen gestattet ist als gängige Sicherheitskontrolle --> darum geht's.
RE: Welt, Politik und Diskussionen -
Gabumon - 24.01.2010
ich schreib dich das man einen begründeten Tatverdacht braucht
(24.01.2010, 15:56)Gabumon schrieb: bei hinreichtend begründetem Tatverdacht ist das absolut zulässig und kann angeordnet werden, das macht dann natürlich ein Arzt und kein einfacher securityhampel, aber trotzdem ist das machbar
RE: Welt, Politik und Diskussionen -
Paul - 24.01.2010
Die beiden Gesetzesauszüge haben mit der angezweifelten Aussage rein gar nichts zu tun, der erste handelt nur vom Filzen, der zweite zwar von medizinischen Eingriffen, dafür muss aber schon ein Prozess stehen. Die Aussage dass chirurgische Untersuchungen im Verdachtsfall zulässig seinen ist wie schon so oft immer noch haltlos.
RE: Welt, Politik und Diskussionen -
Master_leo_chief - 24.01.2010
Gehört Röntgen dazu? Weil es kommt oft vor das Drogenkuriere am Flughafen geröntgt werden.
RE: Welt, Politik und Diskussionen -
Gagazet - 24.01.2010
Ist kein Eingriff, muss aber glaube ich ein Arzt dabei sein.
RE: Welt, Politik und Diskussionen -
Gabumon - 25.01.2010
(24.01.2010, 21:59)Master_leo_chief schrieb: Gehört Röntgen dazu? Weil es kommt oft vor das Drogenkuriere am Flughafen geröntgt werden.
unter anderem, und wenn das Röntgen zeigt das da was im Darm steckt wird das vom arzt entfernt..
Einfach so wird das natürlich nicht gemacht, aber wenn der tatverdacht begründet ist, z.b. durch so ein Röntgenbild wird das gemacht und ist auch legal und zulässig. Das sagen die § eindeutig aus
RE: Welt, Politik und Diskussionen -
Nightman - 25.01.2010
(24.01.2010, 21:41)Atlantis schrieb: Die beiden Gesetzesauszüge haben mit der angezweifelten Aussage rein gar nichts zu tun, der erste handelt nur vom Filzen, der zweite zwar von medizinischen Eingriffen, dafür muss aber schon ein Prozess stehen.
Zitat:(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
Gem. Abs 1 ist es sogar zulässig, wenn kein gesundheitlich keine Probleme bestehen, dass es ggf. gegen das Grundgesetz an sich verstößt ist jetzt mal außen vor.
Es muss in Bezug auf den § 81 a II auch definitiv kein Prozess rechtshängig sein, damit eine Untersuchung durchgeführt werden kann, ich denke mal, du weißt selbst wie lange Gerichte brauchen würden bis die Anordnen mal was zu machen.
Was jedoch §102 da zu suchen hat, ist selbst mir immer noch fraglich, ich weiß ja nicht wo du wohnst Gabu, aber ich bezweifle dass deine Behausung bzw. eine 'andere Sache' dein Rektum ist, sprich mit Rektumskontrolle hat das recht wenig zu tun eigt...