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(18.02.2013, 21:20)MasterChief56 schrieb: [ -> ]Schön zu wissen, dass ich nicht der einzige bin, der das behindert, sinnlos und unnötig findet. Smile
Aber das ist es ja, je behinderter (ok, sry, behindert sollte man eigentlich nicht als "Schimpfwort" benutzen) [füge hier Ersatz für behindert ein] etwas ist, desto mehr kommt es an. RTL kennt sich damit ja schon aus.
Da ist es doch das selbe: Wie viel Gülle muss man im Kopf haben, um Die Wolnys, Dschungelcamp etc. zu gucken.

Amen....D
Auf YT ist es gerade IN auf Behindert zu machen? Stoned
Die Welt ist wahrlich dem Untergang geweiht.
(19.02.2013, 06:00)Zaborg schrieb: [ -> ]
Die Welt ist wahrlich dem Untergang geweiht.

War sie das nicht schon seit längeren? ^^
Mal was anderes: Hat gameone eigentlich keinen YouTube Kanal?
Doch...
Rocket Beans TV

Is aber nich nur über Games, sondern Unterhaltung allgemein.
Hmm bei mir läuft grad youtube extreeeem langsam. Hab an den Einstellungen nichts gemacht und auch an verschiedenen Browsern getestet.
Internet läuft auch normal bei mir. Sind da grad wartungsarbeiten oder so?
Zitat:Das Einbinden von Youtube-Videos auf anderen Webseiten (auch Framing genannt) könnte nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Verletzung des Urheberrechts darstellen. [...] Die Entscheidung dazu wurde heute getroffen (das Urteil wird erst am 16. Mai verkündet) [...] Sollte man sich bei der Entscheidung nicht auf den kommerziellen Bereich beschränken, könnte das vor allem für User sozialer Netzwerke zu einem Problem werden.

In dem Fall geht es um ein Video eines Unternehmens, das einen eigenen Werbefilm mit einer Länge von etwa zwei Minuten erstellte. Der Film wurde ohne Zustimmung der Firma auf einer Webseite der Konkurrenz eingebettet. Die Klägerin ist nun der Meinung (im Sinne von § 19a UrhG), dass das Einbetten eines solchen Videos einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle.

Schließlich wurden die Beklagten in erster Instanz zu einer Schadensersatz-Zahlung jeweils in Höhe von 1.000 Euro verurteilt. Doch auf die Berufung der Beklagten wies das Berufungsgericht in zweiter Instanz die Klage ab. Als Begründung wurde hier angeführt, dass das "Framing" kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG darstelle, da sich das von den Beklagten eingebundene Video nicht in deren Zugriffssphäre befinde.

Quelle: http://www.gamona.de/hardware/youtube,da...53261.html

korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber man kann doch bei seinen hochgeladenen videos auswählen ob man das einbinden ermöglicht oder nicht. ausserdem zählen die klicks für das video doch auch, wenn sie von externen seiten über das eingebettete video erfolgen Ask
Ja, man kann einstellen das des Video nur auf Youtube selbst und nicht durch eine Frame verlinkung auf einer anderen Seite angezeigt werden kann.

Bei zweiterem... Das weiß ich nicht wirklich. Könnte möglich sein, oder auch nicht.
Sie machen also ein Video öffentlich indem sie es auf YouTube stellen. Und wenn es dann jmnd weiter verbreitet indem er das Original Video nutzt sind sie verärgert.
Macht meines Erachtens nach kein Sinn -.- das ist wieder mal einfach nur ein Grund zum klagen um Geld zu verdienen. Das ist das Niveau von Amerika... inzwischen wird bei uns auch wegen jedem Rotz geklagt man könnte damit ja Geld verdienen...
Naja ich würds auch nicht toll finden wenn seiten wie Gamestar meine Videos nutzen um damit selbst Kohle zu verdienen...

man kann ja auch blöderweise nicht auswählen wer darf und wer nicht, wenn ich das Video also in meinem Blog verlinken will und woanders nicht haben will geht das nicht.

Daher auch das KÖNNTE
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