14.06.2013, 08:00
Also Spiele die indiziert und in Liste B geführt sind,sind in Deutschland verboten.Gemäß §18 II Nr.2 JuSchG herrscht ein absolutes Verbreitungsverbot von Spielen, die sich auf Liste B befinden.Dürfen also nicht z.B. aus Österreich importiert werden.Falls der Ländercode kommt,applaudiert die USK.