14.03.2014, 08:43
(14.03.2014, 08:23)boogiboss schrieb: Bei einer Selbstanzeige gibt es doch laut Gesetz keine Haftstrafe.
Egal wie hoch der Betrag ist, oder ist das Falsch?
Voraussetzung dafür ist aber, dass man auch tatsächlich alle Angaben macht ->
Zitat:(1) Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht nach § 370 bestraft.
Hat er eben nicht gemacht und daher wird das mit der Selbstanzeige nicht so ganz klappen.
Hier kann ein kurzer Text eingetragen werden, der an jeden Beitrag angehängt wird.