13.03.2014, 11:27
Die Frage ist durchaus interessant.
Ist es noch Einbruch, wenn man eine Tür öffnet, die nicht abgeschlossen war? Oder nur unberechtigtes Betreten? Oder nicht einmal das, wenn nicht ein Hinweis-Schild an der Tür angebracht war, wonach man nicht Eintreten darf?
Rein juristisch würde ich es persönlich nicht unbedingt drauf ankommen lassen. Dieser technische Krams ist für die meisten Richter schließlich "Neuland".
Ist es noch Einbruch, wenn man eine Tür öffnet, die nicht abgeschlossen war? Oder nur unberechtigtes Betreten? Oder nicht einmal das, wenn nicht ein Hinweis-Schild an der Tür angebracht war, wonach man nicht Eintreten darf?
Rein juristisch würde ich es persönlich nicht unbedingt drauf ankommen lassen. Dieser technische Krams ist für die meisten Richter schließlich "Neuland".