11.09.2013, 13:55
(11.09.2013, 09:59)Sam-087 schrieb: Da die Polizei nicht da war , zählen die Fotos eigl die die Frau Gemacht hat ?
Nach meinem letzten Stand zählen Digitalfotos (ich schätz mal du meinst Handyfotos) vor Gericht noch immer nicht als Beweis. Wär mir zumindest grad neu, wenns mittlerweile geändert wurde.
Normalerweise machts, wie Marc schon geschrieben hat, nichts die Polizei nicht zu rufen. Hast ja schließlich ihre Telefonnummer und sie hats auch zugegeben. Aber musst sowieso erstmal abwarten; im Normalfall sollte alsbald ein Gutachter von der gegnerischen Versicherung bei dir vorbeischauen.
Du kannst theoretisch auch zu nem Rechtsanwalt gehen und über den die Kosten bei der Versicherung einfordern. Solange du den Unfall nicht verschuldet hast, muss die RA-Kosten auch die gegnerische Versicherung zahlen. Kosten könnten nur dann auf dich zukommen, wenn der RA mehr einfordert als die Haftpflicht reguliert hat. Dann müsste man (je nachdem obs der RA auch verlangt, wir machens meist nicht, weils so minimale Beträge sind, es sei denn es ist ne Rechtsschutz vorhanden) die Differenz zwischen den Gebühren bezahlen (betreffend Gegenstandswerte, wär jetzt aber zuviel um das hier auszuführen).
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