19.04.2013, 15:25
Behalte auf jeden Fall den Schriftverkehr!
Wenn er sich bei Amazon beschwert, ziehen die dir in Nullkommanix das Geld nämlich wieder ein. Solange du es schriftlich hast, dass das Problem nach dem von ihm durchgeführten Update aufgetreten ist, ist das Ganze nicht dein Problem.
Wenn er sich bei Amazon beschwert, ziehen die dir in Nullkommanix das Geld nämlich wieder ein. Solange du es schriftlich hast, dass das Problem nach dem von ihm durchgeführten Update aufgetreten ist, ist das Ganze nicht dein Problem.