11.12.2007, 23:21
Zitat:Original von Atlantis
Zitat:Original von x TRICK 17 xEin Kind ist bis zu 18 Jahren beim selben Anwalt wie seine Eltern, bzw streng genommen sein gesetzlicher vormund. Der hat dann die echte Arschkarte gezogen, denn im Verfahrensfall darf er dann vor Gericht gegen sich selber antreten.
Außerdem, ein Rechtstreit - ha, ha. Und, von wem soll er sich vor Gericht vertreten lassen wenn er die Kohle nicht für einen Anwalt hat? Suuuper Idee.
ist in den USA gang und gebe, Sony hat z.b. die selben Anwälte wie Microsoft






