11.12.2007, 12:38
natürlich können sie das
in dem sie z.b. das teil einsacken, haben sie dem kind die zustimmung entzogen, das man das gerät nicht einfach zurück geben kann weiss ich auch, nur wenn der verkäufer das so ans kind verkauft hat ohne die eltern zu fragen, dann ist der Kaufvertrag sowieso ungültig
und wenn sie das haben können sie mit dem gerät/ding machen was sie wollen..
das geht z.b. auch wenn das kind sagt "ich möchte mir ein spiel kaufen" die eltern sagen ja, das kind kauft sich ne gewaltorgie wie Halo 3, können die eltern natürlich sofort ihre einverständnis aufheben
und ein 15 jähriges kind braucht eh keinen 2100€ TV, und da die eltern da ja sowieso scheinbar was dazu gegeben haben gehört das ding sowieso ins wohnzimmer und da regiert der Mann.. und wenn der nicht da ist die Frau..
in dem sie z.b. das teil einsacken, haben sie dem kind die zustimmung entzogen, das man das gerät nicht einfach zurück geben kann weiss ich auch, nur wenn der verkäufer das so ans kind verkauft hat ohne die eltern zu fragen, dann ist der Kaufvertrag sowieso ungültig
und wenn sie das haben können sie mit dem gerät/ding machen was sie wollen..
das geht z.b. auch wenn das kind sagt "ich möchte mir ein spiel kaufen" die eltern sagen ja, das kind kauft sich ne gewaltorgie wie Halo 3, können die eltern natürlich sofort ihre einverständnis aufheben
und ein 15 jähriges kind braucht eh keinen 2100€ TV, und da die eltern da ja sowieso scheinbar was dazu gegeben haben gehört das ding sowieso ins wohnzimmer und da regiert der Mann.. und wenn der nicht da ist die Frau..






