11.12.2007, 12:20
Taschengeldparagraph hat keine Anwendung wenn die Eltern dem RG zustimmen Gabu...
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Außerdem können die Eltern eine bereits gegebene Zustimmung nicht einfach rückgängig machen, da ein KV rechtlich bindend ist und dann nur mit Zustimmung des Verkäufers einfach rückgängig gemacht werden kann.
Und die Eltern dürfen nicht einfach Eigentum von ihren Kindern zerstören -.-
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Außerdem können die Eltern eine bereits gegebene Zustimmung nicht einfach rückgängig machen, da ein KV rechtlich bindend ist und dann nur mit Zustimmung des Verkäufers einfach rückgängig gemacht werden kann.
Und die Eltern dürfen nicht einfach Eigentum von ihren Kindern zerstören -.-
Hier kann ein kurzer Text eingetragen werden, der an jeden Beitrag angehängt wird.






