11.12.2007, 11:39
Eigtl wäre es auch interessant wie alt dein Kumpel ist^^
Und es gibt sehr wohl gesetzl. Regelungen für Geschenke, Kinder von 0-7 Jahre dürfen keine Rechtsgeschäfte abschließen, schenken ist auch ein Rechtsgeschäft.
Von 7-18 sind Rechtsgeschäfte schwebend unwirksam und werden entweder mit Einwilligung der Eltern wirksam, oder, wenn es wenig gekostet hat (Taschengeldparagraff), oder, wenn es keine rechtliche Nachteile für den Jugendlichen gibt (Ein Eis geschenkt bekommen, usw.) ist das Geschäft voll gültig!
Von daher wäre das sein Eigentum, wenn er noch nicht 18 ist, da die Eltern ja zugestimmt haben....
Aber sagen wir mal so, er kann den TV ja gerne versuchen einzuklagen, aber das bringt ihm nicht wirklich etwas, da er dann vll ein kleines Prob mit seinen Eltern bekommen könnte xD
Und es gibt sehr wohl gesetzl. Regelungen für Geschenke, Kinder von 0-7 Jahre dürfen keine Rechtsgeschäfte abschließen, schenken ist auch ein Rechtsgeschäft.
Von 7-18 sind Rechtsgeschäfte schwebend unwirksam und werden entweder mit Einwilligung der Eltern wirksam, oder, wenn es wenig gekostet hat (Taschengeldparagraff), oder, wenn es keine rechtliche Nachteile für den Jugendlichen gibt (Ein Eis geschenkt bekommen, usw.) ist das Geschäft voll gültig!
Von daher wäre das sein Eigentum, wenn er noch nicht 18 ist, da die Eltern ja zugestimmt haben....
Aber sagen wir mal so, er kann den TV ja gerne versuchen einzuklagen, aber das bringt ihm nicht wirklich etwas, da er dann vll ein kleines Prob mit seinen Eltern bekommen könnte xD
Hier kann ein kurzer Text eingetragen werden, der an jeden Beitrag angehängt wird.






