11.12.2007, 10:46
hmmm, ich hab da mal ne frage, bzw. einen fall:
FALL:
Ein guter Kumpel von mir hat zum Geburtstag von seinen Eltern (glaub ich) einen Flachbildschirm Fernseher bekommen. Jetzt hat er gestern Sch**ße gebaut und jetzt haben ihn die Eltern ihm zur Strafe den Fernseher weggenommen.
Das Problem: Er bekommt den Fernseher nicht wieder, seine Eltern behalten jetzt den Fernseher für sich.
Dürfen sie das? Wenn man Jemanden was schenkt, darf man das zurücknehmen und nicht zurückgeben?
Meine Meinung: Die Eltern dürfen zur Bestrafung den Fernseher weggnehmen, aber nur für eine gewisse zeit lang.
€dit: Wenn sowas irgendwo steht (Gesetzbuch), dann wäre es klasse, wenn man mir den paragraphen, abschnitt geben würde.
FALL:
Ein guter Kumpel von mir hat zum Geburtstag von seinen Eltern (glaub ich) einen Flachbildschirm Fernseher bekommen. Jetzt hat er gestern Sch**ße gebaut und jetzt haben ihn die Eltern ihm zur Strafe den Fernseher weggenommen.
Das Problem: Er bekommt den Fernseher nicht wieder, seine Eltern behalten jetzt den Fernseher für sich.
Dürfen sie das? Wenn man Jemanden was schenkt, darf man das zurücknehmen und nicht zurückgeben?
Meine Meinung: Die Eltern dürfen zur Bestrafung den Fernseher weggnehmen, aber nur für eine gewisse zeit lang.
€dit: Wenn sowas irgendwo steht (Gesetzbuch), dann wäre es klasse, wenn man mir den paragraphen, abschnitt geben würde.






