09.05.2013, 19:54
(09.05.2013, 19:24)Jens schrieb:Zitat:Dass ein Pkw – im übertragenen Sinn – eine Waffe bzw. ein gefährliches Werkzeug sein kann, davon wird allgemein ausgegangen. Er kann es aber auch im Sinn der Köperverletzungdelikte des StGB sein. Darauf weist jetzt noch einmal der BGH, Beschl. v. 25. 4. 2012 – 4 StR 30/12 – hin. Danach ist ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, in der Regel als ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen.http://blog.strafrecht.jurion.de/2012/06...-werkzeug/
(Sehe aber gerade, dass das ein heißes Thema ist)
Eine Waffe und ein Gefährliches Werkzeug sind zwei vollkommen grundverschiedene Dinge: http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...23807.html
Danke für den Vergleich von Äpfeln mit Birnen.
EDIT: Oh, hat sich schon erledigt.
(09.05.2013, 19:24)Jens schrieb: Über das Thema Nachhaltigkeit diskutiere ich erst wieder mit dir, wenn du deinen Wohnsitz nach Fukushima verlegt hast.
Dazu muss ich jetzt aber wirklich nichts mehr sagen, oder?







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