14.09.2009, 16:49
(14.09.2009, 16:42)John 117 schrieb: Natürlich ist es eine Empfehlung, denn du darfst dir Spiele als Minderjähriger kaufen, wenn der Verkäufer wess das deine eltern damit einverstanden ist. Sonst hätte ich wohl bis heute keines.
Nein ist es nicht. Wenn es eine Empfehlung wäre, dann bräuchte ein Minderjähriger keine Erlaubnis seines Erziehungsberechtigten.
Und es reicht nicht aus, wenn der Verkäufer das weiß, die Eltern müssen beim Kauf dabei sein.
"Wess" kann auch heißen, dass du hingehst und behauptest, deine Eltern hätten es dir erlaubt. Und dann darf der Verkäufer es dir nicht verkaufen.
Und wenn die ganzen Läden sich mal an die Jugendschutzbestimmungen halten würde, würden nur halb soviele Kleinkindern in Spielen zu finden sein, die nicht für ihr Alter freigegeben sind.
Und wenn deine Eltern dabei sind und es dir "erlauben", dann kaufen rein rechtlich gesehen, deine Eltern das Spiel. Das ist dann das Gleiche als würden deine Eltern in den Laden gehn, das Game kaufen, rausgehen und es dir in die Hand drücken.
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