24.10.2007, 12:24
Umaril, es ist völlik freiwillik für den kunden, sprich für dich wen dort nicht's weiter drauf steht als eine solche empfehlung kan dir niemand etwas verbieten, es sei den es steht noch was vom JuSchuG drauf 
ich weis garnicht warum man sich immer so drüber aufregt es heist nicht umsonst freiwillige selbstkontrolle
aber ich sehe es auch so das man eigtl nach 16 nichts mehr einstufen braucht, ich finde auch das größte kleinkind wird mit 16 schon so viel verstand haben und nicht gleich nen phsychischen knacks kriegen
das deutsche JuSchuG ist so schon scharf genug

ich weis garnicht warum man sich immer so drüber aufregt es heist nicht umsonst freiwillige selbstkontrolle
aber ich sehe es auch so das man eigtl nach 16 nichts mehr einstufen braucht, ich finde auch das größte kleinkind wird mit 16 schon so viel verstand haben und nicht gleich nen phsychischen knacks kriegen
