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Welt, Politik und Diskussionen - Druckversion

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RE: Welt, Politik und Diskussionen - Jens - 03.09.2014

Sicher?
Zitat:Einen eigenen rechtlichen Status für den Partisanen kennt das Völkerrecht nicht.[2] Er fällt damit unter die Regelungen der einschlägigen Abkommen des Kriegsvölkerrechts, die vier Hauptkriterien für die Feststellung vorsehen, damit Personen, die in die Hände des Feindes gefallen sind, als Kriegsgefangene gelten:

An ihrer Spitze steht eine für ihre Untergebenen verantwortliche Person.
Sie tragen ein bleibendes und von weitem erkennbares Zeichen.
Sie tragen ihre Waffen offen.
Sie halten bei ihren Operationen die Gesetze und Gebräuche des Krieges ein.[3]

In den beiden Zusatzprotokollen vom 8. Juni 1977 wurden diese Anforderung noch einmal bestätigt und qualifiziert, so dass allein das offene Tragen der Waffen beim militärischen Aufmarsch und Angriff ausreicht, um als Kombattant zu gelten.[4]

Personen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sich aber dennoch an Kampfhandlungen beteiligen, genießen trotzdem den Schutz wie er im Protokoll I, Art. 75 festgelegt ist, etwa vor vorsätzlicher Tötung, Folter o.ä. Sie tragen jedoch die Verantwortung für Straftaten, die sie begangen haben, entsprechend den zum Tatzeitpunkt geltenden Gesetzen. Dabei ist es jedoch notwendig, die Person auf frischer Tat zu ertappen: Ein Partisan, der zwar gegen o.g. Kriterien verstoßen hat, aber erst nach erfolgreich verübter Tat in die Hände des Feindes fällt, verliert dadurch seinen Status nicht (riskante Kriegführung)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Partisan



RE: Welt, Politik und Diskussionen - Paul - 03.09.2014

Lies nochmal genau nach, da geht es um Partisanen "die in die Hände des Feindes gefallen sind". Nirgendwo in dem Artikel steht dass man Partisanen gefangen nehmen muss...


RE: Welt, Politik und Diskussionen - Jens - 03.09.2014

Das stimmt, aber Partisanen sind damit mit Sicherheit kein "Freiwild" und das Kriegs-/Völkerrecht hat mit Sicherheit nicht den Sinn Regeln aufzustellen, die den Umgang mit Kriegsgefangenen umfassen und gleichzeitig eine Carte Blanche auszustellen, dass man sie ja eh nicht gefangen nehmen muss, sondern direkt töten kann.

Ich würde die "Separatisten" sowieso eher als Freischärler ansehen...


RE: Welt, Politik und Diskussionen - Paul - 03.09.2014

Der Punkt ist, sie nehmen an Kampfhandlungen Teil ohne sich als Angehörige eines Staates oder einer Armee auszuweisen. Damit fallen sie nicht mehr unter das Zivilrecht, wo man Starftäter primär gefangen nehmen und vor Gericht stellen soll, wie es beispielsweise bei Mördern geschieht. Selbst einen Amokläufer kann man nicht einfach umnieten, soweit möglich sind auch solch gefährliche Individuen zu entwaffnen und lebend in Gewahrsam zu nehmen. Beispiel: Breivik. Bei Partisanen greift diese Regelung nicht, es sind nominell Soldaten auf fremden Hoheitsgebiet, aber da man sie nicht offiziell einem Staat und einer Regierung zuordnen kann, haben sie auch nicht den entsprechenden Schutz hinter sich der durch internationale Beziehungen bedingt ist. Sicher, wenn sich Partisanen ergeben oder anderweitig gefangen genommen fallen sie mit Einschränkungen unter das Völkerrecht und sie werden nach den Gesetzen des jeweiligen Staates verurteilt, aber es gibt keinerlei Obligation die vorschreibt dass man sie lebendig fassen muss, wie sie im Zivilrecht existiert. Die Ukraine müsste dafür zwar vermutlich das Kriegsrecht oder etwaige andere, vergleichbare Notstandsregelungen ausrufen, aber danach haben sie freie Bahn sich der Aufständischen zu entledigen. Und wenn Russland dann auf dem Hoheitsgebiet eines fremden Staates eingreift, was sie nichts angeht, machen sie sich eines internationalen Verbrechens schuldig und führen offiziell einen Angriffskrieg.


RE: Welt, Politik und Diskussionen - Jens - 03.09.2014

Hmkay, danke für die Ausführung.
Du sprichst aber auch einen interessanten Punkt an. Die Ukrainer haben ja kein Kriegsrecht verhängt. Offiziell ist das Ganze ja ein Antiterroreinsatz...


RE: Welt, Politik und Diskussionen - Marc - 03.09.2014

(03.09.2014, 10:28)Jens schrieb:  
Zitat:Sie tragen ein bleibendes und von weitem erkennbares Zeichen.
...
Sie halten bei ihren Operationen die Gesetze und Gebräuche des Krieges ein.

Das erste trifft ja schon einmal nicht wirklich zu, denn ein erkennbares Zeichen tragen die russischen Soldaten... ähh... Söldner ja nicht.

Und der zweite Punkt ist schon irgendwie zynisch...


RE: Welt, Politik und Diskussionen - Jens - 03.09.2014

(03.09.2014, 11:45)Marc schrieb:  
(03.09.2014, 10:28)Jens schrieb:  
Zitat:Sie tragen ein bleibendes und von weitem erkennbares Zeichen.
...
Sie halten bei ihren Operationen die Gesetze und Gebräuche des Krieges ein.

Das erste trifft ja schon einmal nicht wirklich zu, denn ein erkennbares Zeichen tragen die russischen Soldaten... ähh... Söldner ja nicht.

Und der zweite Punkt ist schon irgendwie zynisch...
Dann geift aber zumindest:
Zitat:Personen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sich aber dennoch an Kampfhandlungen beteiligen, genießen trotzdem den Schutz wie er im Protokoll I, Art. 75 festgelegt ist, etwa vor vorsätzlicher Tötung, Folter o.ä.

Und Gesetze/Gebräuche des Krieges...Hat für mich so ein wenig was von der veralterten romantischen Vorstellung der "Art of War" und hat mit der Realität einfach nichts zu tun.


RE: Welt, Politik und Diskussionen - Marc - 03.09.2014

(03.09.2014, 10:58)Paul schrieb:  ... Und wenn Russland dann auf dem Hoheitsgebiet eines fremden Staates eingreift, was sie nichts angeht, machen sie sich eines internationalen Verbrechens schuldig und führen offiziell einen Angriffskrieg.

Und dann? Wo ist da letzten Endes der Unterschied zur Krim-Annektierung?
Russland ist doch schon jetzt isoliert - zumindest seitens USA/Europa.

Würde sich am Ende irgendjemand den Russen entgegenstellen? Dafür ist die Ukraine doch viel zu unwichtig und sowieso kein Nato-Partner.


RE: Welt, Politik und Diskussionen - Marc - 03.09.2014

(03.09.2014, 11:47)Jens schrieb:  
(03.09.2014, 11:45)Marc schrieb:  Das erste trifft ja schon einmal nicht wirklich zu, denn ein erkennbares Zeichen tragen die russischen Soldaten... ähh... Söldner ja nicht.

Dann geift aber zumindest:

Zitat:Personen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sich aber dennoch an Kampfhandlungen beteiligen, genießen trotzdem den Schutz wie er im Protokoll I, Art. 75 festgelegt ist, etwa vor vorsätzlicher Tötung, Folter o.ä.

Nun, dann ist aber auch Pauls Hinweis, man müsse Partisanen ja nicht unbedingt gefangen nehmen, gewissermaßen hinfällig. Denn wo hört Tötung im Kampf auf und vorsätzliche Tötung an?


RE: Welt, Politik und Diskussionen - Jens - 03.09.2014

Das ist doch eh alles blanke Theorie... Da ich mich in dem Bereich nicht auskenne, lese ich mich gerade oberflächlich bei wikipedia ein und finde da z. B. sowas, was total an der Realität vorbeigeht.

Zitat:Praktische Beispiele des Kriegsvölkerrechts

Sanitätspersonal darf nach dem Kriegsvölkerrecht nicht zu kriegerischen Handlungen eingesetzt werden. Diese dürfen sich und ihnen anvertraute Verwundete zwar auch mit Waffengewalt schützen, jedoch nicht aktiv in Kampfhandlungen oder allgemeinen Kriegshandlungen aktiv werden.

Pfefferspray, das allgemein als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt von Polizei- und Militärpolizeikräften eingesetzt wird, ist in internationalen Einsätzen als C-Waffe nach dem Genfer Protokoll verboten.

Das Fesseln von Kriegsgefangenen ist verboten. Bereits das Mitführen von eindeutig für die Fesselung bestimmten Gegenständen kann einen Verstoß gegen diese Konvention darstellen.

Der Einsatz von Munition, die übermässige Wunden verursacht, ist verboten. Dazu zählen Dumdum-Geschosse, aber auch Blei- oder Teilmantelgeschosse.

Zum Einsatz von Drohnen siehe Unbemanntes Luftfahrzeug, dort herrscht eine umstrittene Rechtslage.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsv%C3%B6lkerrecht