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Welt, Politik und Diskussionen - Druckversion

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RE: Welt, Politik und Diskussionen - Paul - 25.01.2010

Ich sehe darin trotzdem keine Rechtfertigung für jegliche Art von internem Eingriff, Absatz 2 spezifiziert explizit, dass die Anordnung vom Richter, dem Staatsanwalt bzw den Ermittlern ausgehen muss, was eindeutig darlegt dass ein Gerichtsverfahren bzw. zumindest eine Anklage schon vorhanden sein muss, der Absatz bezieht sich hierbei sogar auf das Gerichtsverfassungsgesetz. Und dummerweise ist ein Verdacht die Voraussetzung für ein Verfahren, nicht umgekehrt, also ist es vollkommen unzulässig, eine ärztliche Untersuchung zu erzwingen um einen Verdacht zu erhalten. Personen die am Flughafen abgefertigt werden sind jedoch in erster Linie keine Verdächtigen, es liegt hier ein kausales Paradoxon vor: Es muss ein Verdacht bestehen um eine intime Untersuchung zu rechtfertigen, welcher Allerdings erst durch eine selbige aufgestellt werden kann. So etwas nennt sich gemeinhin einen Teufelskreis...

Oder können beispielsweise Drogenspürhunde Substanzen innerhalb des Körpers erschnüffeln?



RE: Welt, Politik und Diskussionen - Nightman - 25.01.2010

Du scheinst nicht ganz mitbekommen zu haben, dass meine Aussage sich eben gerade darauf stützt, dass ein Verdacht vorhanden sein muss, genau was Gabu vor deinem Post selbst geschrieben hat (mithin sogar 2mal) Nuts

(24.01.2010, 20:08)Gabumon schrieb:  ich schreib dich das man einen begründeten Tatverdacht braucht Rolleyes

(24.01.2010, 15:56)Gabumon schrieb:  bei hinreichtend begründetem Tatverdacht ist das absolut zulässig und kann angeordnet werden, das macht dann natürlich ein Arzt und kein einfacher securityhampel, aber trotzdem ist das machbar

Ich weiß also ehrlich nicht, was du da grad schreibst, aber Gabu wollte lediglich feststellen, dass Rektumskontrollen auf den Flughäfen, etc. definitiv schon an der Tagesordnung stehen bei begründetem Verdacht, NACHDEM (!) sich Brute so aufgeregt hat:

(23.01.2010, 20:56)Brutetal schrieb:  Was kommt denn als Nächstes?
Rektumskontrollen? Bitte einmal tief bücken und Augen zu vor dem Flug?



btw, der GVG-§ bezeichnet nur die Personen genauer, ob etwas zulässig ist oder nicht entscheidet in diesem Falle die StPO, Zuständigkeit is ein anderer Stiefel...



RE: Welt, Politik und Diskussionen - Paul - 25.01.2010

Ich habe schon verstanden, das ist genau das Problem, solche Kontrollen an Flughäfen sind erst nach Verdacht zulässigt, der Verdacht entsteht allerdings erst durch solche Kontrollen, voilá, Paradoxon komplett.


RE: Welt, Politik und Diskussionen - Gagazet - 25.01.2010

Oh, wow.... Aty hat Recht, das ist wirklich ein Paradoxon o___O

Ich blute aus den Ohren, ich glaube mein Gehirn ist geplatzt.


RE: Welt, Politik und Diskussionen - Loki - 25.01.2010

Ich meine der Passagier könnte auch nicht versuchen auch auf anderen Wegen, wie zB Gepäck zu schmuggeln und dadurch sich verdächtig machen. Nur so eine ganz gewagte Theorie..... ^^
Gabu hat mit seiner Formulierung Recht und gut ist. Kein Paradoxon ^^



RE: Welt, Politik und Diskussionen - Gabumon - 25.01.2010

das ist kein Paradoxon, ein begründeter tatverdacht kann auch bestehen wenn bereits vorstrafen vorliegen, z.b. wenn betreffende person schonmal Koksmuli war, oder man im gepäck 20 kg Heroin findet

Ein Staatsanwalt kann das dann durchaus anordnen, der genaue ablauf dieser "untersuchung" wird dann aber nen arzt festlegen, z.b. erst Röntgen und wenn dann was auffällig ist gibts halt ne entsprechende rektaluntersuchung, da kommt nicht gleich die Dicke Schwester und macht demjenigen nen einlauf Ugly

Das ist natürlich jetzt Jura pur und würde hier zuweit führen das alles aufzubröseln. Fakt ist das das durchaus bereits möglich ist das Rektal (und sonstige untersuchungen) vorgenommen werden können, nen Staatsanwalt stellt sich sicher nicht an den flughafen und sucht wahllos leute raus. Aber eben bei begründetem Tatverdacht geht das durchaus.

Wenn nämlich eines fakt ist dann das das Gesetz quasi jegliche eventualität irgendwie abdeckt, daher ist das ja so kompliziert und die Bücher entsprechend dick (und da sind dann die kommentare dazu nicht mal bei Ugly )

Ich bin mir nicht sicher ob das gegen das GG verstoßen würde, bei der Musterung wird das auch gemacht und weigerst du dich wirst du zwangsvorgeführt, ich meine das dagegen auch mal geklagt wurde und das schlicht abgebügelt wurde. Man also rechtlich keine Handhabe dagegen hat. Und bei der Musterung liegt sicher kein Tatverdacht vor


RE: Welt, Politik und Diskussionen - Gagazet - 25.01.2010

Artikel I des Grundgesetzes wird gerne missachtet? Finde ich schade.


RE: Welt, Politik und Diskussionen - Gabumon - 25.01.2010

Straftatverdächtigungen können den Aufheben.. aber am besten kommt dann jeder Drogendealer bei der festnahme mit "heul heul §1 GG" und man soll den wieder laufen lassen..

Das Grundgesetz ist im grunde sogar garnicht gültig weil man nach dem Aufkauf der DDR das hätte neu verfassen müssen, irgendwie sowas war da

Btw können Drogenhunde tatsächlich Drogen im Körper erschnüffeln


RE: Welt, Politik und Diskussionen - Nightman - 25.01.2010

(25.01.2010, 16:52)Gagazet schrieb:  Oh, wow.... Aty hat Recht, das ist wirklich ein Paradoxon o___O

Ich blute aus den Ohren, ich glaube mein Gehirn ist geplatzt.

Atys Aussage ist nur bedingt richtig, es gibt immer Schmuggler die sich auffällig verhalten und wie Gabu schon meinte, bereits aktenkundig geworden sind, von daher ist die Pauschalisierung dass solche Kontrollen erst einen Verdacht ermöglichen nicht ganz korrekt.

Einfaches Beispiel:
Würdest du, wenn du Ladenbesitzer wärst, einen stadtbekannten Dieb einfach so aus deinem Laden spazieren lassen, wenn er sich eindeutig auffällig verhält?

Und ich bin mir dabei vollkommen im Klaren darüber, dass das auch eine Pauschalisierung ist, aber genau das ist der Grund warum ich es überhaupt anspreche.



RE: Welt, Politik und Diskussionen - Brutetal - 26.01.2010

Ehm, ich glaube wir sind hier übers Ziel hinausgeschossen.

Ich meinte ursprünglich mit meiner (siehe Davids Post) Aussage mit der Rektumskontrolle eine standardmässige Sicherheitsvorkehrung an Flughäfen.
So quasi ein Standardverfahren à la Metalldetektor.

Dennoch wiedermal interessant zu sehen, wie gut das Gesetz funktioniert.
Immer möglichst so geschrieben, dass man es auch verschieden interpretieren kann und es auch ja vor die Rechtsverdreher gezerrt werden muss.
*klatschklatsch*
Toll, diese Gesetze.

Ich hab das vom Kontext her halt so aufgefasst (und Aty wohl auch), dass man dazu erstmal vor den Richter gezerrt werden muss.
Gründet sich im Wesentlichen auf
Zitat:darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden
Mh.
Ich halt mich aus der Diskussion ab jetzt aber lieber raus, das is mir zu heikel.
Man hat ja jetzt gesehen was mal eine falsch verstandene Phrase für Missverständnisse auslösen kann...