John's Halo Bar - Opened -
x TRICK 17 x - 11.12.2007
Dann hat er schonmal schlechte Karten. Hätte er sich nicht einen Fernseher für über 2000 € gekauft (welcher Jugendliche mit 15 Jahren braucht bitteschön auch einen Fernseher für so viel Geld????), sondern einen Röhrenfernseher für sagen wir mal 300 € (gibt für das Geld auch schon neue 80cm-Dinger), dann könnte er jetzt noch mal 3 Fernseher kaufen und irgendwann geht den Eltern dann der Lagerraum dafür flöten...
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Gabumon - 11.12.2007
auch ein 300€ TV fällt nicht unter den taschengeldparagraph, eine MusikCD fällt dadrunter, eventuell gerade noch so ein 150€ TV vom Aldi, aber drüber? keine chance
ich würde dem als eltern jetzt wirklich nen alten (gebrauchten) RöhrenTV da hinstellen, das reicht völlig..
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x TRICK 17 x - 11.12.2007
Zitat:Original von Gabumon
auch ein 300€ TV fällt nicht unter den taschengeldparagraph, eine MusikCD fällt dadrunter, eventuell gerade noch so ein 150€ TV vom Aldi, aber drüber? keine chance
lies mal genauer, dann wüßtest Du, daß ich das auch so gemeint habe, daß der nicht unter den TG-§ fällt, da die Eltern ihn zwischendurch immer wieder wegnehmen könnten - was sie ohnehin machen würden - nur er kann das Spiel mit seinen 1.200 € halt 4 mal machen...
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Gabumon - 11.12.2007
das spielchen kannst du als eltern ganz einfach aushebeln
nimmste nen vorschlaghammer und machst da kleinholz raus.. oder verschenkst die dinger an bedürftige (und ja das könnten die eltern ohne probleme auch) oder sie machen den kauf rückgängig.. und schließen das geld weg bis das kind 18 ist, auch das geht nämlich
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Nightman - 11.12.2007
Taschengeldparagraph hat keine Anwendung wenn die Eltern dem RG zustimmen Gabu...
Klick
Außerdem können die Eltern eine bereits gegebene Zustimmung nicht einfach rückgängig machen, da ein KV rechtlich bindend ist und dann nur mit Zustimmung des Verkäufers einfach rückgängig gemacht werden kann.
Und die Eltern dürfen nicht einfach Eigentum von ihren Kindern zerstören -.-
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Gabumon - 11.12.2007
natürlich können sie das
in dem sie z.b. das teil einsacken, haben sie dem kind die zustimmung entzogen, das man das gerät nicht einfach zurück geben kann weiss ich auch, nur wenn der verkäufer das so ans kind verkauft hat ohne die eltern zu fragen, dann ist der Kaufvertrag sowieso ungültig
und wenn sie das haben können sie mit dem gerät/ding machen was sie wollen..
das geht z.b. auch wenn das kind sagt "ich möchte mir ein spiel kaufen" die eltern sagen ja, das kind kauft sich ne gewaltorgie wie Halo 3, können die eltern natürlich sofort ihre einverständnis aufheben
und ein 15 jähriges kind braucht eh keinen 2100€ TV, und da die eltern da ja sowieso scheinbar was dazu gegeben haben gehört das ding sowieso ins wohnzimmer und da regiert der Mann.. und wenn der nicht da ist die Frau..
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x TRICK 17 x - 11.12.2007
Mensch Leute,
ich denke, das Thema wurde nun von allen Seiten genug durchleuchtet. Es gibt nur einen Schluß: die Eltern machen das was sie für richtig halten und amen. Alles andere führt zu nichts. Und die Eltern haben sicher nicht ein Kind bekommen nach dem Motto:
Er: "hey, Frau, was machen wir den nun?"
Sie: "Ach Du, komm wir legen uns ein Kind zu. Dann haben wir die nächsten 18 Jahre jemanden zum ärgern..."
Er: "klar, machen wir - aber die 9/10 Monate Wartezeit holen wir nach - spätestens wenn der sich dann mal einen Fernseher kaufen will, hi, hi, hi..."
Edit: @ Gabumon: hast Du eine Ahnung wer regiert wenn man erstmal verheiratet ist...
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Gabumon - 11.12.2007
ich kenn Al Bundy
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atlantis1990 - 11.12.2007
Nightman1989 hat eindeutig recht. Erst BWL lernen bevor man hier irgendwas gehauptet.
Ich rate der Person nochmal mit den Eltern zu reden und zu verlangen das der TV zurück gegeben wird oder sonstiges. Die Eltern müssten sich doch auch darüber im klaren sein das sie nicht einfach so die ganze Kohle für sich in Anspruch nehmen dürfen. Wenn nötig soll er den Eltern mit einem Rechtsverfahren drohen. Mit der Vorlegung der Argumente die Nightman1989 hier gepostet hat müssten sie schnell zurück schrecken. Aber das bedeutet auch das der heimische Frieden auf ewig gestört sein würde. Wenn er das in Kauf nehmen will dann soll er nur machen.
Und wegen dem Gespräch davor. Gabu, bei mir ist die Beziehung bis jetzt immer nur am Körper gescheitert. Meinen Chara fanden sie alle super. So schwer zu verstehen?
Zitat:aber du hast glück, ich verliebe mich bestimmt nicht in deinen Charakter
Will ich auch gar nicht. *wühahaha* ^^
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Zitat:Original von ATLANTIS1990
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Die Eltern müssten sich doch auch darüber im klaren sein das sie nicht einfach so die ganze Kohle für sich in Anspruch nehmen dürfen. Wenn nötig soll er den Eltern mit einem Rechtsverfahren drohen. Mit der Vorlegung der Argumente die Nightman1989 hier gepostet hat müssten sie schnell zurück schrecken.
Sag mal Atlantis 1990, in welcher Welt lebst Du denn? So realitätsfremd kann man doch gar nicht sein...
Es gibt 2 Möglichkeiten der Reaktion der Eltern:
1. die machen dem "Feuer" unterm Hintern, denn er hat den Grund für die Wegnahme immer noch nicht kapiert oder es verstanden
2. die lachen sich einfach nur kaputt
Außerdem, ein Rechtstreit - ha, ha. Und, von wem soll er sich vor Gericht vertreten lassen wenn er die Kohle nicht für einen Anwalt hat? Suuuper Idee. Alles nur leere Luft. Ich hoffe, daß der Junge das hier NICHT liest, da eh nix dabei raus kommt. Die Alternative wäre ein Jugendheim. Möchte ich nicht wirklich in Betracht ziehen.
Nix für ungut, aber sorry