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Milchbubi - 18.07.2007
Du hast Bastihalos Aussage falsch verstanden. Zumindest wie ich sie interpretiert habe wollte er seine Meinung anhand deiner Argumentation unterstreichen.
Zitat:Da siehst du was Dummheit und Unwissenheit anrichten. In meinen Augen verliert das Forum mit solchen dämlichen Aussagen an Ansehen.
Das bezog sich glaube ich auf die Sig. Tjs.
Sry, wenn ich jetzt nen Post übersehen habe, in dem Bastihalo dich beleidigt hat.
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x TRICK 17 x - 18.07.2007
wenn es so ist wie Du sagst, Milchbubi, dann habe ich da wirklich etwas falsch verstanden. Da er mich zitiert hatte und dann "mit solchen dämlichen Aussagen" weiter geschrieben... Entschuldigung an Bastihalo in diesem Falle wenn das nicht auf mich bezogen war.
@ Mods: bitte tut was - oder haltet ihr den § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs für nicht relevant? Ich meine, Ihr ahndet (zurecht) einen Zweitaccount hier im Forum mit Verbannung aber solche Aussagen von T.j. sind geduldet. Ich frage mich folgendes: Hier existiert ein Thread (
Jugendkriminalität und fragwürdige Gerechtigkeit in Deutschland ) darüber, daß viel zu oft mit zweierlei Maß gemessen wird und schwerere Vergehen oder Vorsätze zu leicht bestraft werden, in dem jeder mit diskutiert aber innerhalb der Nutzergemeinschaft des eigenen Forum bekommt kaum einer das sprichwörtliche Maul auf
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Jenkins - 18.07.2007
Jezz noch einmal für alle zum Mitschreiben: T.J. hält sch an die Regeln. Nein, uns ist das StGB nicht egal, aber bisher ist der Tatbestand der Volksverhetzung nicht gegeben. Auch sind wir nicht in Amerika, die einen auf Verdacht festnehmen bzw bestrafen!
Auf welche Aussagen von T.J. beziehst du deinen "Vorwurf"?
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x TRICK 17 x - 18.07.2007
Auf die Signatur - in ihr ist die Forderung der einfachen Entlassung von Nazis aus Gefängnissen enthalten. Da diese aber rechtskräftig verurteilt worden sind ist dies eine Aufforderung, die Taten der Nazis zu verharmlosen, zu verleugnen.
Wenn jemand als Nazi verurteilt wurde, dann hat er gegen diesen Tatbestand verstoßen:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Nochmal: da T.j. sich selber "nicht unbedingt" als Nazi einstuft, sagt er im Umkehrschluß aber, daß er bedingt einer ist. In welchem Ausmaß sei jetzt mal dahin gestellt. Aufgrund der weiteren Aussage in der Signatur fördert und unterstützt er den Nationalsozialismus in Deutschland und ist somit für eine erneute Verbreitung dieses Gedankenguts. Er nimmt letztendlich auch die Konsequenzen in Kauf. Und dies vorsätzlich.
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Bastihalo - 18.07.2007
Zitat:Original von x TRICK 17 x
Zitat:Original von T.j.
P.S.#2: Naja... Unter die Nazis gegangen, kann man nich unbedingt sagen, trifft's aber recht gut... Is kompliziert... (Die Reichskriegsflagge meines Ava's ist übrigens eine legale Variante aus der Weimarer Republik.)
nochmal an Bastihalo:
Tasache:
Nazi steht für Nationalsozialismus. In verschiedenen Gruppen des Neonazismus und des Rechtsextremismus leben nationalsozialistische Ideen und Ziele bis heute fort. Ihre Propaganda und politische Organisation - auch mit den damaligen Symbolen - gilt in der heutigen Bundesrepublik Deutschland als strafbare Volksverhetzung, ähnlich in weiteren europäischen und außereuropäischen Staaten.
Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs.
Wenn jetzt jemand in seiner Eigenschaft als Nazi in einem Gefängnis sitzt aufgrund einer Verurteilung durch ein ordentliches Gericht und jemand ohne eine Änderung der Beweislage dessen unbegründete Freilassung fordert, sich selber als Nazi bezeichnet ("nicht unbedingt - aber trifft es ganz gut") dann frage ich Dich, Bastihalo, was an meiner Aussage dämlich, unwissend und dumm war! Wenn Du mich schon so bezeichnest, dann begründe es auch und widerlege meinen Beitrag anhand von Fakten - nicht durch eine lapidare Antwort.
Sorry an den Rest im Forum, aber wenn mich einer öffentlich BELEIDIGT (Forumregeln), dann möchte ich auch zumindest eine Begründung dafür haben...
Ich meinte dich doch gar nicht. Du bist der einzige hier der fast die gleiche Meinung dazu hat, wie ich.
Nun gut. Dann bleibt die Sig also in ihrer jetzigen Form bestehen. Was solls?
Aty: Wie hoch ist der Gefahrenzuschlag?
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IcedElite - 18.07.2007
@ trick 17
das ist kein grund jmd zu bannen oder sonstiges seine signatur ist nur eine aussage also nicht gesetzeswidrig es wäre das gleiche wenn ich in meiner sig. stehen hätte kinderschänder raus aus den knästen und diese sind schlimmer als nazis weil sie sich an kindern vergreifen es ist alles eine aussage und deine eigene meinung un dein eigener glaube in dem sinne und diesen darfst du in deutschland bekanntlich frei wählen oder bist du da anderer meinung?
@alle
wenn T.j. diese sig gewählt hat ist das doch seine sache ihr müsst ja nich drauf reagieren mich stört ne signatur nich wenn sowas in posts kommt is das schon etwas schlimmer oder was meint ihr? ich könnte auch basi wegen seines avas ansprechen weil dort jmd drauf geschlachtet wird was aber bei der band der name schon sagt Cannibal Corps(oder so) also ich wäre euch dankbar wenn ihr jez diese ewige diskussion hier fallen lasst
*ne runde schmeiss*
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Bastihalo - 18.07.2007
Zitat:Original von x TRICK 17 x
Auf die Signatur - in ihr ist die Forderung der einfachen Entlassung von Nazis aus Gefängnissen enthalten. Da diese aber rechtskräftig verurteilt worden sind ist dies eine Aufforderung, die Taten der Nazis zu verharmlosen, zu verleugnen.
Wenn jemand als Nazi verurteilt wurde, dann hat er gegen diesen Tatbestand verstoßen:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Nochmal: da T.j. sich selber "nicht unbedingt" als Nazi einstuft, sagt er im Umkehrschluß aber, daß er bedingt einer ist. In welchem Ausmaß sei jetzt mal dahin gestellt. Aufgrund der weiteren Aussage in der Signatur fördert und unterstützt er den Nationalsozialismus in Deutschland und ist somit für eine erneute Verbreitung dieses Gedankenguts. Er nimmt letztendlich auch die Konsequenzen in Kauf. Und dies vorsätzlich.
Ich glaub das hat hier keinen Zweck. Anscheinend ist man hier nicht aufgeklärt, aber das lass ich jetzt mal so dahingestellt. Den meisten scheint es egal zu sein. Ich hoffe einfach mal, dass irgendwann in naher Zukunft jeder hier in Deutschland Nazis respektieren wird. Dann sind wir nämlich wieder genau da, wo wir schon einmal waren.
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x TRICK 17 x - 18.07.2007
Zitat:Original von IcedElite
@ trick 17
das ist kein grund jmd zu bannen oder sonstiges seine signatur ist nur eine aussage also nicht gesetzeswidrig es wäre das gleiche wenn ich in meiner sig. stehen hätte kinderschänder raus aus den knästen und diese sind schlimmer als nazis weil sie sich an kindern vergreifen es ist alles eine aussage und deine eigene meinung un dein eigener glaube in dem sinne und diesen darfst du in deutschland bekanntlich frei wählen oder bist du da anderer meinung?
@alle
wenn T.j. diese sig gewählt hat ist das doch seine sache ihr müsst ja nich drauf reagieren mich stört ne signatur nich wenn sowas in posts kommt is das schon etwas schlimmer oder was meint ihr? ich könnte auch basi wegen seines avas ansprechen weil dort jmd drauf geschlachtet wird was aber bei der band der name schon sagt Cannibal Corps(oder so) also ich wäre euch dankbar wenn ihr jez diese ewige diskussion hier fallen lasst
*ne runde schmeiss*
@ Iced Elite: deine rechte Grundeinstellung kennen wir alle noch aus dem von Nightman genannten Thread. Insofern ist Deine Meinung beeinflußt und nicht objektiv. Die Mannifestation der Nazi mit ihren Ideologien sind auch eine Aussage. Diese ist verfassungswidrig. Und nun? Kann eine Aussage immernoch nicht verfassungswidrig sein? Und zu Deinem Vergleich mit "Kinderschänder raus aus den Knästen": 1. Kinderschänder sind nicht in Parteien oder anderen Gruppierungen organisiert. 2. Es ist ein Unterschied ob ich als Nazi die Freilassung anderer Nazis fordere, die das Gedankengut einer verfassungswidrigen Organisation verbreite oder ob ich die Freilassung eines Kinderschänders fordere. Oder bist Du ein Kinderschänder und gehörst der Partei der Kinderschänder Deutschlands an? Ich wage es zu bezweifeln. (Ich habe selber 2 Kinder also komme mir keiner damit, daß ich nicht wüßte wovon ich rede...)
Zu der Meinungsfreiheit: die Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter, die wir haben. Nur sollte man sie auch nutzen. Viel zu oft wird die Klappe gehalten. Wenns hoch kommt macht der Deutsche mal eine Lichterkette und geht dann wieder nach hause. Und wann hat man denn hier keine Meinungsfreiheit gehabt? Ach ja, jetzt fällt es mir wieder ein: das war doch zwischen 1933 und 1945. Und, wer war denn da die regierende Kraft in Deutschland? Ich will ja nicht behaupten, daß die Nazis alleine die Bösen waren. Im Osten war es bis zum Mauerfall auch nicht viel besser. Aber hier geht es um die Verbreitung und Unterstützung der Nationalsozialistischen Ideologie. Und dazu kann ICH meine Klappe nicht halten.
Jeder (mit Ausnahmen) hat sich hier im Forum darüber das Maul zerfetzt, wie sehr er Nazis hasst. Jetzt ist mal die Situation da, Stellung direkt zu beziehen und keiner sagt was. Wie Bastihalo schon richtig sagte: "Dann sind wir nämlich wieder genau da, wo wir schon einmal waren."
Ich werde zu dem Thema jetzt nichts mehr sagen, da alle sich wohl entweder wie die 3 Affen verhalten: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen... oder wie Spike Mike als Mod:"Ich muss sagen ich hab das auch gesehen aber ich wollte erstmal die Reaktionen abwarten bevor ich mich dau äußere." Bezeichnend, echt bezeichnend.
Wenn Dich das Avatar von Bastihalo so stört - wieso sagst Du ihm das dann nicht? Du weißt ja: Meinungsfreiheit.
PS: der letzte macht dann bitte das Licht aus...
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T.j. - 18.07.2007
Ich hatte gehofft, dass ich k’mich nicht weier dazu äußern muss, aber einige Leute hier minen meine freie Meinung nicht zu respektieren. Habe ich auch nur eine(-n) von euch persönlich angegriffen? Nein! Ich respektiere eure Meinung auch, das kann man doch wohl bitte ebenfalls erwarten. Weiterhin ist mir /streng genommen) kein inhaftierter "Nazi" bekannt (widerlegt mich gegebenenfalls, an dieser Stelle sei die rechtliche Trennung von Nazi und Neonazi bzw. eigentlich Neu-/Jungfaschist erwähnt). Auch deshalb ist meine Signatur nicht strafrechtlich verfolgbar. Mein Ava habe ich ja schon erklärt.
Übrigens danke Ata, dass hier zumindest einer seine Fachlichkeit wahrt.
Wer jetz noch was zu sagen hat, schreibt mir bitte eine PN. Danke.
,mdG, Oli
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Umaril - 18.07.2007
Ich bin gerade auf dieses Thema aufmerksam geworden.
Ich möchte dazu folgendes sagen:
T.j. hat recht seine Signatur ist nicht Verfassungs feindlich und auch nicht verboten. Denoch bewegt er sich auf sehr dünnem Eis. Die Signatur signalisiert
das er einer oder mehreren rechten Gruppe nicht abgeneigt ist. Einige der rechten Gruppen sind ja nicht verboten wie z.B. die NPD bzw noch nicht. So lange er sich nur zu diesen Gruppen bekennt ist das erlaubt. Würde er jetzt aber sich zur NSDAP bekennen oder einer ähnlch verbotenen Gruppe wäre das Volksverhätzend.
Seine signatur gibt lediglich seine Meinung wieder. Doch diese Aussage befindet sich in einer Grau-zone. Denn wir hier können nicht entscheiden ob diese Aussage wirklich Volksverhetzen ist. Das müsste ein Gericht klären.
@trick 17:
Du solltest dich nicht zurück ziehen nur weil dich keiner unterstützt.
Ich bin auch ein Gegener der Nazis, weil ich finde das ihre Aussagen in sich unlogisch sind und weil sie grausames getan haben. Trozdem können wir ihm die Meinung nicht verbieten, den dann wären wir auf der gleichen Ebene wie dieser Abschaum.