RE: John's Halo Bar - Opened -
Gabumon - 13.06.2009
bei mir ist der vom übergang von mittelteil zum endteil durchgerostet, von innen nach aussen, der knick ist auch sehr anfällig aber da ist der wie neu, komischerweise
Ich hab mal nen vergleich gelesen zwischen autos mit schwarzer farbe und gelb beide in der sonne beide heizten sich absolut gleich auf, wenn die sonne aufs lenkrad scheint verbrennste dir trotzdem die flossen, hm man könnte fell draufkleben
Propblem bei gelben autos, die ziehen den dreck magisch an, und meines ist Postgelb..
Farbe der Sitze? Ich sitz die eher durch
Smart geht echt nicht, bin mal hinter einem hergefahren wo ne Deutsche Dogge hinten drin äh positioniert war, das arme tier konnte sich nicht mal wirklich bewegen, hätte der gestanden hätte ich dem die scheibe eingeschlagen.. leider fuhr der in ne andere richtung..
ist übrigens erlaubt, bei einem auto wo alle scheiben zu sind und ein tier oder kind drin kannst du ohne konsequenzen die scheibe einschlagen, aber vorsicht, Securit ist doof für die Haut..
Bei uns haben mal irgendwelche verschiedene autos aufgebrochen, BMW, Mercedes und dann auch meinen versucht, haben wohl erst am schloss rumgepopelt (geil, danach klemmte das nicht mehr) und dann versucht die scheibe einzuschlagen, an der kaputten scheibe war ziemlich viel blut
ich hoffe der hat sich ne blutvergiftung geholt.. hat mich 15€ + nen Kauknochen gekostet die ersetzen zu lassen..
RE: John's Halo Bar - Opened -
Gagazet - 13.06.2009
(12.06.2009, 22:36)Brutetal schrieb: Zitat:Was fahrt ihr eigentlich alles so?
Alles was zwei Räder hat und nich schneller als 30 km/h fährt
Ich wurde mim Fahrrad mal mit 36 km/h geblitzt
(12.06.2009, 23:15)Jenkins schrieb: (12.06.2009, 22:11)0815 schrieb:
Was fahrt ihr eigentlich alles so?
@Gaga
erklär mir mal, warum Sportsitze auf Kosten der Übersicht gehen?
Ich hab das gar nicht gesagt
RE: John's Halo Bar - Opened -
Christian - 13.06.2009
@Gabu: Sry aber da muss ich dir erstmal wieder widersprechen.
Klar darf man das "einfach so machen". Aber man sollte (persönlicher Hinweis) darauf achten, dass man Zeugen hat. Je mehr, desto besser. Polizei würde ich so oder so rufen bei sowas, weil das sogar eine Straftat darstellt, ein Kind in einem Auto zu lassen, welches sich gerade überhitzt.
Bei Hunden ist das, trauriger Weise, eine andere Sache. Hunde/Tiere allgemein gelten nach dem BGB als Sache. Der Eigentümer einer Sache ist bekanntlich in der Position, mit seinem Eigentum zu tun und zu lassen, was er will. Das einzige, was einen Hundebesitzer droht, ist eine Strafe nach dem Tierschutzgesetzt. "Mehr" aber auch nicht.
Man sollte da klar ne Linie ziehen: Bei einem Kind würde ich auch nicht viel zögern. Da würde ich auch die Scheibe bezahlen im Endeffekt, sollten alle Stricke reißen. Aber bei einem Hund rufe ich lieber erst die Polizei, weil man sich wegen so nem Scheiß nur in Probleme bringt. Im Endeffekt greift mich das Tier vielleicht noch an... NÖÖÖ! Ein Kind kann schlecht beißen, da geht das noch.
@Gaga: Danke für diese Abwechslung. Wenn ich mir so diese Seite anschaue, dann sehe ich nur meine und Gabus Posts...
RE: John's Halo Bar - Opened -
Gabumon - 13.06.2009
die Polizei empfiehlt in der sache selbst "sofort zu handeln"
Tiere gelten vor gericht nicht als sache, haben aber keinerlei rechte, das würde in unserer gesellschaft auch garnicht gehen weil sich sonst quasi jeder wegen tausenfachen mord verantworten müsste, die rechte eines tieres müssen in dem fall immer von dritten über das TierSchG erstritten werden, wusstet ihr das nach dem sogar Kastration zur Haltungserleichterung verboten ist?.. Da aber fast jeder Tierarzt gelinde gesagt drauf scheisst?
Ein Hund greift in so einer situation auch nicht an, der kämpft in der situation um sein leben und hat andere dinge zu tun
peinlich isses nur wenn das Auto ne standklimaanlage hat
aber ein verantwortungsbewusster Hundebesitzer mit standklimaanlage würde jedem so ein eingreifen verzeihen, Zeugen sind natürlich von Vorteil aber die findet man auf Parkplätzen und so recht schnell
RE: John's Halo Bar - Opened -
Paul - 13.06.2009
Das Verletzen oder Töten eines Tieres gilt vor Gericht als Sachbeschädigung. Und bis vor einigen Jahren wurde nicht mal der sentimentale Wert für den Besitzer im Strafmaß berücksichtigt. Das hat sich inzwischen geändert, trotzdem kommt man mit einer Geldstrafe in der Höhe des Sachwertes des Tiers plus nen Sentimentalitäts-Zuschlag davon. Darum sollten sich alle zu groß geratenen Ratten die mir auf den Sack gehen in Acht nehmen, wenn mich so ein Großmaul nämlich zu sehr aufregt ist mir das den Betrag vielleicht sogar wert...
RE: John's Halo Bar - Opened -
Gabumon - 13.06.2009
stimmt so absolut nicht, es wird im sinne des TierSchG geurteilt, dieser sachbeschädigungsquatsch hat sich nur irgendwann mal in den köpfen festgesetzt
das sind §17-20
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html#BJNR012770972BJNG001104377
die da
das wurde aus der sachbeschädigung ausgegliedert, es ist schlicht irrglaube das das noch sachbeschädigung ist
folglich machst du dich nach §17TierSchG, 2 absatz,A eventuell B, strafbar, was bedeutet
Zitat:Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
2.einem Wirbeltier
a)aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
das ersetzen des Wertes käm eher nochmal oben drauf, das sind aber andere §
RE: John's Halo Bar - Opened -
Christian - 13.06.2009
Ja, und so, wie es festgesetzt ist, ist es immer noch: Hundemord = Sachbeschädigung.
Wenn es dann überhaupt zu einer weiteren Verhandlung wegen Verstoß Tierschutzgesetz kommt, dann hat der Halter aber gar nichts davon.
Ein Tier zu töten ist NUR Sachbeschädigung. Punkt.
§90 BGB spricht direkt über Sachen, §90a spricht direkt über Tiere. Hier steht geschrieben, dass Tiere keine Sachen sind, vor dem Gesetz aber als solche behandelt werden.
Ausgegangen sind wir aber davon, dass das Tier im Auto gelassen wird. Jetzt erklär mir mal bitte, wo dem Tier aktiv Schmerzen, Leiden zugefügt werden? Das ergibt der Sachverhalt einfach nicht.
Gehen wir mal davon aus, dass ein Mensch daherkommt und deinen Hund tötet. Du als Halter hast lediglich Schadensersatzansprüche gegenüber dem Täter, welcher gegen §303 StGB i.V.m. 90a BGB verstoßen hat. Punkt. Mehr hast du als Halter nicht zu melden.
Das mit dem Tierschutz-quatsch ist Sache der Tierschützer. Da hast du als Halter aber wenig von.
RE: John's Halo Bar - Opened -
Paul - 13.06.2009
Weiß nicht was das für ne Seite sein soll aber ich habe schon Akten zu solchen Fällen gesehen (und zwar noch letztes Jahr) und da ist es genau so abgelaufen. Ein Schätzer wurde gerufen, hat sich das Tier (oder was davon übrig war) angesehen, hat geschätzt wie viel es noch wert ist falls es gelebt hat, das Alter berücksichtigt und die Differenz wurde dann mit einem kleinen Zuschlag als Bußgeld angesetzt.
Vielleicht sollte ich es einfach mal ausprobieren und gebe dann einen Bericht aus erster Hand...
RE: John's Halo Bar - Opened -
Gabumon - 13.06.2009
(13.06.2009, 22:45)0815 schrieb:
Ein Tier zu töten ist NUR Sachbeschädigung. Punkt.
§90 BGB spricht direkt über Sachen, §90a spricht direkt über Tiere. Hier steht geschrieben, dass Tiere keine Sachen sind, vor dem Gesetz aber als solche behandelt werden.
ja, das problem ist dabei halt das tiere nicht als sachen gelten, aber oft genug immer noch so geurteilt wird, obwohl man besser das TierSchG anwenden sollte
das problem ist, daran denkt keiner ..
die sache ist halt die bestehende gesetze zu ändern ist ziemlich schwierig, weil das ganze system wackelig ist wie nen Jenga spiel, wenn du den §90a BGB jetzt entfernst musst du auch gleich alles ändern was sich auf den bezieht
sieht man auch gut z.b. daran das man beschlagnahmte spiele zum eigenbedarf importieren darf seit 1.4.03, nur hat man vergessen das dem Zoll auch in die gesetze zu schreiben, folglich beschlagnahmen die weiter munter..
Atlantis schreibt da was von Bußgeld, das dürfte schon dem TierSchG entsprechen, das ist ja unter anderem auch da geregelt, siehe die §17 TierSchG leider fällt das Bußgeld immer sehr sehr gering aus, da müssten mal nen paar 0 hinten dran, so statt 1000, mal 1000000.. sicher hat man als Halter da nichts von, diese strafzahlungen gehen nämlich in die Staatskasse
ein Hund der in einem geschlossenen Fahrzeug nach Luft Japst leidet, das sieht jeder und dieses leiden wurde vom halter aktiv hervorgerufen weil dieser die fenster nicht runtergekurbelt hat, ergo zertrümmere ich die scheibe, und als Notwehr dem besitzer das Gebiss
und wer meinen Hund tötet sollte sich schonmal nen guten Arzt suchen der ihn zusammenflickt mehr als ne blutige pfütze würde von dem nämlich nicht bleiben , vor gericht geht das sicher als Affekt handlung durch und auf Bewährung
der § 251 Abs. 2 BGB ist auch noch interessant, das kann sehr teuer werden,
natürlich sind das alles ziemliche gummiparagraphen, das gehört dringend überarbeitet und wesentlich verschärft
achja, vorhin wegen motorräder übersehen und so
http://www.blaulichtreporter.de/pageID_8094948.html
wieder einmal..
RE: John's Halo Bar - Opened -
Nightman - 14.06.2009
§ 251 II BGB = teuer
Muss man das iwie verstehen? Da stehen keinerlei Beträge, die werden von nem Gutachter festgesetzt, sollten sich die Parteien nicht einigen...
Das hat auch nichts mit Gummiparagraph zu tun, sondern eher dass du nicht deine persönliche Wertvorstellung einfach so iwo festsetzen kannst.
Deine Aussage einen Menschen zu töten oder zum Krüppel zu schlagen weil er dein Tier getötet, würde im Übrigen nicht gerade für allzu milderne Umstände sorgen, sondern würde eher einen kleinen Aufenthalt in der Geschlossenen zur Folge haben ~> psychisch labil
Im Sinne des Gesetzes, als auch nach den allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen ist ein Menschenleben einiges mehr Wert als ein Tierleben.
Du kannst den Typen kleinschlagen und Knochen brechen, sein Leben zu beenden oder seine gesellschaftliche Zukunft ruinieren ist aber eine komplett andere Sache.
Übertreibs mal also lieber nicht...