RE: Killerspielverbot in Deutschland?! -
Master GS - 22.03.2009
(21.03.2009, 17:30)Brutetal schrieb: Wenn mal ab und an ein Amoklauf passiert bei dem ein paar leute sterben heult ganz Deutschland auf. Die Politiker umkriechen wieder den dummen Ottonormal-BILD-Leser mit scheinheiligen Gesetzen gegen killerspiele und wiegeln sie auf.
Dass jedes Jahr ein paar hundert Menschen durch betrunkene Autofahrer sterben kratzt aber keinen. Da schreit komischerweise niemand nach einem Alkoholverbot. Oder einem Alkoholherstellungsverbot. Seltsam.
Das liegt daran das es häufig passiert und deswegen zum altag gehört... krank aber wahr -.-'
ich könnte wetten, das wenn ganz viele amok läufe in nächster zeit passieren es auch keinen mehr kratzt bzw. weniger als am anfang
Und der staat macht nichts gegen Alkohol und zigaretten weil der staat daran gut verdient.
ich kann mir gut vorstellen das da ne menge geld ankommt wenn die ganzen kiddies auch rauchen und trinken, noch dazu wäre es ja auch teuer die ganzen Zigaretten automaten zu entfernen bzw. zu sichern oder andere sicherheitsvorkehrungen zu machen

Vll. liege ich auch komplett falsch aber so seh ich das.
RE: Killerspielverbot in Deutschland?! -
Gabumon - 22.03.2009
Die Bild hat sich in sachen Killerspiele erstaunlich zurückgehalten, muss daran liegen das sie die selbst verkauft
Bild hatte auch mal eine pro raucherkampage weil die zigarettenindustrie da gut für bezahlt hat
RE: Killerspielverbot in Deutschland?! -
fatmen - 22.03.2009
So da bin ich wieder,
erstmal @ Brutetal: gut aufgepasst
ja ich habe mit 14 schon CS gezockt, aber vlt sollte ich genau DESWEGEN schon wissen warum es nicht ab 14 geeignet ist, oder es gibt die alternative das meine Eltern das spiel getestet haben und drauf geachtet haben das ich auch keine Mods dazu spiele (hab ich glaub ich auch schon öfters hier erwähnt).
Ich habe nichts dagegen wenn jugendlich diese spiele spielen aber die eltern es wissen (sagte ich auch schon in eine anderen form bzw sage ich die ganze zeit schon)
@Gabumon: um dieses "besitz" scheissdreck endlich mal zu beenden ich hab mich verschrieben aber achte absofort das, dass was du sagst auch zum thema beiträgt, danke.
@Jack_slater: Ähm ich bin dafür solche spiele aus den läden zu nehmen sie aber nicht zu verbitten (online shop wie Amazon kontrollieren (zumindest bei mir) strikt das alter) außerdem sagte ich nur wenn es bewiesen ist das es damit was zu tun hat und es alles ein ende machen würde.
Zitat:Und Sozial schwach.Erzähl mir jetzt nicht das Computer spiele einen Menschen Sozial schwach machen.
Eltern,Schule,Freunde,Freundin,Job und Persönliche erlebnisse haben rein garnix damit zutun
Willst du mich auf den arm nehmen oder verarschen? so naiv kann man nicht sein echt.
Wieviele Menschen die Computer spiele spielen, veramseeligen in ihre bude? kümmern sich nicht mehr um freunde und familie, vernachlässigen ihr äußeres und ihr umfeld? ALSO BITTE
nur weil ich oder du es nicht machen heißt es noch lange nicht das es immer so gut ausgeht.
Und sobald man das eine vernachlässigt gehts weiter in der schule. DAS meinte ich.
Kein Mensch würde auf jemanden schiessen weil er ein Computerspiel spielt aber sobald das soziale umfeld kaputt geht sollte man demjenigen das Computerspielen schlicht weg verbieten.
MFG fatmen
RE: Killerspielverbot in Deutschland?! -
EliteSpartan08 - 22.03.2009
Nuja meine Eltern haben sich auch einfach so getrennt und ich musste zu meiner Tante und meinem Onkel das war einfach beschissn (und glaub mir das ist auch nurn Teil davon). 4 Jahre später (mit 10) hab ich dann das zocken angefangen (also mein Umfeld war trotzdem beschissn ich bin mit meiner Tante und meinem Onkel nicht klargekommen). Ich hab auch "Killerspiele" gespielt und trotzdem hab ich zur der Zeit weder die Menschen gehasst noch sonstwas (und ich wurde auch in der Schule dauergemobbt) und ich habs auch geschafft nicht Amok zu laufen. Kannst mir das erklären????
RE: Killerspielverbot in Deutschland?! -
das blumenwasser - 22.03.2009
@ES08 das ist kein binäres system. so quasi 'du hattest ein schlechtes soziales umfeld & ballerspiele und ballerfilme - du wirst ein amokläufer' das hängt immernoch von jedem einzelnen ab..
RE: Killerspielverbot in Deutschland?! -
Christian - 22.03.2009
(21.03.2009, 08:38)das blumenwasser schrieb: du kannst dir einen gegenstand aneignen, dann besitzt du ihn aber du bist rechtlich gesehen nicht der eigentümer 
Das ist Quatsch. Wenn du nach §433 BGB einen Artikel kaufst und das Realgeschäft abgeschlossen ist, dann ist der Käufer neuer Besitzer (unmittelbar) und neuer Eigentümer. Da ist Bums-egal, ob es sich bei der Sache zuvor um einen gestohlenen, illegal besorgten oder illegal hergestellten Gegenstand handelt. 433 ist abgeschlossen, somit ist das Rechtsgeschäft voll wirksam abgehandelt worden und die Rechtsfolge eingetreten.
Nach deiner Aussag her müsste der Gegenstand durch Finanzierung mittels einer Bank bezahl sein, sodass der Gegenstand als Pfand eingesetzt wird und du erst Eigentümer wirst, sobald du die letzte Rate bei der Bank bezahlt hast. Bis du das getan hast, bist du lediglich unmittelbarer Besitzer, kannst über die Sache frei verfügen. Bist aber nicht der Eigentümer, weil sich die Bank das Eigentum an dem Gegenstand vorbehält. Ich glaube aber nicht, dass es hier Leute gibt, die sich Games über eine Bank finanzieren lassen...
Illegal kann man an sich nichts besitzen.
RE: Killerspielverbot in Deutschland?! -
das blumenwasser - 22.03.2009
(22.03.2009, 15:05)0815 schrieb: (21.03.2009, 08:38)das blumenwasser schrieb: du kannst dir einen gegenstand aneignen, dann besitzt du ihn aber du bist rechtlich gesehen nicht der eigentümer 
Das ist Quatsch. Wenn du nach §433 BGB einen Artikel kaufst und das Realgeschäft abgeschlossen ist, dann ist der Käufer neuer Besitzer (unmittelbar) und neuer Eigentümer. Da ist Bums-egal, ob es sich bei der Sache zuvor um einen gestohlenen, illegal besorgten oder illegal hergestellten Gegenstand handelt. 433 ist abgeschlossen, somit ist das Rechtsgeschäft voll wirksam abgehandelt worden und die Rechtsfolge eingetreten.
Nach deiner Aussag her müsste der Gegenstand durch Finanzierung mittels einer Bank bezahl sein, sodass der Gegenstand als Pfand eingesetzt wird und du erst Eigentümer wirst, sobald du die letzte Rate bei der Bank bezahlt hast. Bis du das getan hast, bist du lediglich unmittelbarer Besitzer, kannst über die Sache frei verfügen. Bist aber nicht der Eigentümer, weil sich die Bank das Eigentum an dem Gegenstand vorbehält. Ich glaube aber nicht, dass es hier Leute gibt, die sich Games über eine Bank finanzieren lassen... :Nuts:
Illegal kann man an sich nichts besitzen.
falsch.
wenn du einen artikel käuflich erwirbst, der gestohlen wurde, dann bist du zwar der besitzer, aber der verkäufer hat dir rechtlich nich das eigentumsrecht beschafft, daher bist du zwar besitzer aber nicht eigentümer.
wenn du im geschäft ein paar äpfel kaufst, dann kannst du davon ausgehen, dass der verkäufer die äpfel "selbst hergestellt" oder bei einem lieferanten gekauft hat. dann sichert er dir beim kauf der äpfel das eigentumsrecht zu. dann bist du besitzer und eigentümer.
das is wie bei den wohnungen. du kannst eine wohnung besitzen (also mieten) bist aber nicht der wohnungseigentümer.
RE: Killerspielverbot in Deutschland?! -
EliteSpartan08 - 22.03.2009
Musst man eigendlich jedes mal den Vorposter zitieren?????????
Das geht mir so derbe aufn Sack -.- was bringt dir das denn???????
Außerdem ists sowieso OT.
Also BtT pls.
RE: Killerspielverbot in Deutschland?! -
Gabumon - 22.03.2009
(22.03.2009, 15:41)das blumenwasser schrieb: (22.03.2009, 15:05)0815 schrieb: (21.03.2009, 08:38)das blumenwasser schrieb: du kannst dir einen gegenstand aneignen, dann besitzt du ihn aber du bist rechtlich gesehen nicht der eigentümer 
Das ist Quatsch. Wenn du nach §433 BGB einen Artikel kaufst und das Realgeschäft abgeschlossen ist, dann ist der Käufer neuer Besitzer (unmittelbar) und neuer Eigentümer. Da ist Bums-egal, ob es sich bei der Sache zuvor um einen gestohlenen, illegal besorgten oder illegal hergestellten Gegenstand handelt. 433 ist abgeschlossen, somit ist das Rechtsgeschäft voll wirksam abgehandelt worden und die Rechtsfolge eingetreten.
Nach deiner Aussag her müsste der Gegenstand durch Finanzierung mittels einer Bank bezahl sein, sodass der Gegenstand als Pfand eingesetzt wird und du erst Eigentümer wirst, sobald du die letzte Rate bei der Bank bezahlt hast. Bis du das getan hast, bist du lediglich unmittelbarer Besitzer, kannst über die Sache frei verfügen. Bist aber nicht der Eigentümer, weil sich die Bank das Eigentum an dem Gegenstand vorbehält. Ich glaube aber nicht, dass es hier Leute gibt, die sich Games über eine Bank finanzieren lassen... :Nuts:
Illegal kann man an sich nichts besitzen.
falsch.
wenn du einen artikel käuflich erwirbst, der gestohlen wurde, dann bist du zwar der besitzer, aber der verkäufer hat dir rechtlich nich das eigentumsrecht beschafft, daher bist du zwar besitzer aber nicht eigentümer.
wenn du im geschäft ein paar äpfel kaufst, dann kannst du davon ausgehen, dass der verkäufer die äpfel "selbst hergestellt" oder bei einem lieferanten gekauft hat. dann sichert er dir beim kauf der äpfel das eigentumsrecht zu. dann bist du besitzer und eigentümer.
das is wie bei den wohnungen. du kannst eine wohnung besitzen (also mieten) bist aber nicht der wohnungseigentümer.
das wär in dem fall Hehlerware, das ist aber ein anderer zusammenhang, da du davon im normfall nix weisst (wissen solltest)
ist natürlich blöd wenn dir dein Onkel das schon als "vom LKW gefallen verkauft", nachweisen kann man dir aber nix, du kommst also im fall der fälle straffrei davon, der gegenstand (und das geld) ist natürlich weg
RE: Killerspielverbot in Deutschland?! -
Christian - 22.03.2009
Richtig, Gabu. Man spricht hierbei vom "gutgläubigen Erwerb". Das liegt vor, wenn der Käufer von dem "vom LKW gefallenem" Gegenstand nichts wusste und im guten Glauben gekauft hat. Somit ist er rechtlich Eigentümer.
Wenn der Käufer von dem vorherigen Diebstahl der Sache gewusst hat, handelte er nicht gutgläugig. Es liegt somit der §932 II vor. "Kein gutgläubiger Erwerb bei abhanden gekommenden Sachen". Das ist dann Helerei. Wenn der Käufer allerdings davon nichts wusste, ist er Eigentümer. (§932 I) Danach hat höchstens der vorherige Eigentümer herausgabeanspruch bzw. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Dieb, nicht aber dem neuen Eigentümer.

So. EliteSpartan08 hat Recht. Dadurch sind wir jetzt ein wenig OT gekommen.
BtT
Mit dem hier oben geposteten kann man also nichts illegal besizen. Höchstens illegal erwerben. Was jedoch einmal im Besitz ist, kann meiner Meinung nach jedoch nicht illegal im Besitz sein.
So ist es auch bei Spielen.
Man stelle sich vor, dass man ein Spiel, nennen wir es einfach mal H.a.l.o., im Jahre 2001 kauft. 2 Jahre später denkt sich die Bundesregierung einfach, dass man das Spiel jetzt verbietet, weil es viel zu brutal ist. Diejenigen, welche bis zu diesen zeitpunkt das Spiel gekauft haben, haben es nunmal im Besitz. Weiterverkauft werden darf es nicht, aber allein der Besitz kann niemanden verboten werden. Es gibt keine Handhabe dem gegenüber, dass allen Eigentümern die Sache entzogen wird.
Zum Thema: Ich muss sagen, dass man in höheren Kreisen scheinbar geschnallt hat, dass das bloße Zocken eines Egoshoters nicht zu einem Amoklauf animiert. Das ging mir bislang tierisch auf die Nerven, weil alle Welt scheinbar davon ausging, dass man gleich Amok läuft, wenn man ein solches Spiel spielt. tzz...
Die ganzen Psychologen und "Experten" widersprechen sich zudem jährlich immer wieder. Wie kann man die dann noch für voll nehmen?